Trotz Ablehnung durch die Gemeindeversammlung legt der Luzerner Regierungsrat zusätzliche Gewässerräume im Wauwilermoos fest.
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Die Luzerner Regierung. - Keystone

Entgegen dem Willen der Stimmberechtigten von Wauwil LU, hat der Luzerner Regierungsrat im Wauwilermoos zusätzliche Gewässerräume festgelegt. Er begründet dies mit einem Urteil des Kantonsgerichts und mit dem Bundesrecht.

2021 hatte die Gemeindeversammlung von Wauwil den «Zonenplan Gewässerraum» beschlossen. Der Regierungsrat genehmigte darauf den Zonenplan. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) war damit aber nicht einverstanden und reichte beim Kantonsgericht eine Beschwerde ein.

Bundesamt für Umwelt interveniert

Das Bafu bemängelte, dass im Zonenplan Gewässerräume entlang des Sandlochbachs, der Kleinen Ron und des Scheidgrabens fehlten. Das Kantonsgericht hiess die Beschwerde gut.

Die Gemeindeversammlung musste deswegen 2023 erneut über die Ausscheidung dieser Gewässerräume befinden, und lehnte sie ab. Kantone und Gemeinden seien jedoch aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Ein Verzicht sei nicht zulässig.

Der Regierungsrat entschied folglich, die Festlegung der Gewässerräume auf der Grundlage des abgelehnten Zonenplans, welcher dem Urteil des Kantonsgerichts entspricht, anzuordnen. Die Gemeinde stütze dieses Vorgehen, namentlich die direkte Anordnung, teilte er mit.

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