Luzerner Gericht verurteilt Serieneinbrecher zu über drei Jahre Haft
Ob Post oder Metzgerei, Malerei oder Gärtnerei: Kaum eine Lokalität war vor einem 54-jährigen Mann sicher. Nun muss der Serieneinbrecher ins Gefängnis.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Serieneinbrecher erbeutete bei neun Einbrüchen im Oktober 2017 fast 70'000 Franken.
- Zunächst wurde eine bedingte dreijährige Freiheitsstrafe erlassen.
- Diese wurde nun widerrufen. Er muss für drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.
Ein Serieneinbrecher trieb im Oktober 2017 in drei Kantonen sein Unwesen. Er erbeutete fast 70'000 Franken. Das Luzerner Kriminalgericht schickt ihn dafür nun ins Gefängnis.
Das Gericht verurteilte den Mazedonier, der einst in Italien als Restaurator in Kirchen gearbeitet hatte. Wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und rechtswidriger Einreise und Aufenthalts zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Dabei handelt es sich um eine Gesamtstrafe, wie es im Urteil heisst, das am Sonntag veröffentlicht wurde.
Er darf zehn Jahre lang nicht in Schweiz reisen
Der Mann war erst einige Monate vor seiner Diebestour durch Luzern, Bern und den Aargau bedingt entlassen worden. Die dreijährige Freiheitsstrafe wird widerrufen, der Beschuldigte darf zehn Jahre lang nicht in die Schweiz einreisen. Er muss zudem 7000 Franken Verfahrenskosten berappen.
Der Mann war in knapp einem Monat neun Mal eingebrochen. Dabei entwendete er neben Bargeld auch Zigaretten und Lose sowie Werkzeug, das er für weitere Einbrüche einsetzte. Der Gesamtdeliktbetrag beläuft sich auf 67'000 Franken, der angerichtete Schaden beträgt rund 23'500 Franken.
Mann bezeichnet sich als spielsüchtig
Das Gericht spricht von einem gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl. Das Verschulden des Beschuldigten wiege schwer.
Er sei bereits kurz nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug erneut straffällig geworden. Zudem habe er teils mit einem Kollegen, teils alleine diverse Einbruchdiebstähle mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch begangen.
Der Mann bezeichnete sich selber als spielsüchtig. Das Urteil ist rechtskräftig. Es kam im abgekürzten Verfahren zustanden.