2018 kündigte ein Bombendroher mehrere Anschläge gegen Einrichtungen in Luzern an. Jetzt wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
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Das Kantonsgericht in Luzern. Hier wurde der Bombendroher von 2018 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2018 kündigte ein Luzerner mehrere Bombenattentate in sensiblen Einrichtungen an.
  • Nun hat das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren festgelegt.
  • Davon fällt ein Jahr unter den unbedingten Vollzug und zwei Jahre unter bedingten.

Im Gerichtsverfahren um den Luzerner Bombendroher ist das Urteil zum Strafmass gefallen.

Was ist passiert?

Am 14. März 2018 kündigte ein Mann telefonisch mit verzerrter Stimme ein Bombenattentat in der Mall of Switzerland in Ebikon LU an. Das Einkaufszentrum wurde umgehend evakuiert.

Nach zwei Tagen erreichte ein Schreiben des Täters die Polizei. Aus diesem ging hervor, dass es sich bei der Ankündigung um einen Probelauf gehandelt habe. Gleichzeitig sprach der Täter eine neue Drohung aus: Würden ihm nicht 150'000 Franken gezahlt, würde eine Bombe in einem Spital explodieren.

Übergabe an Bombendroher schlug fehl

In einem Zug sollte das Lösegeld übergeben werden. Die Aktion scheiterte jedoch, da eine unbeteiligte Person das Geld im Abteil fand. Wie sich herausstellte, war der Erpresser nicht einmal im Zug anwesend. Gestellt wurde er bei einem zweiten Übergabeversuch in Sempach.

Das Kantonsgericht Luzern verurteilte den Bombendroher laut «SRF» jetzt zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Als Grund wurde Schreckung der Bevölkerung, mehrfache versuchte Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen und mehrfache arglistige Vermögensschädigung angegeben. Von dem Schuldspruch wurde ein Jahr als unbedingt ausgesprochen, für zwei Jahre gilt der bedingte Vollzug.

Forderung nach höherem Strafmass abgelehnt

Die Luzerner Staatsanwaltschaft befindet das Tatverschulden als zu tief bewertet. Aufgrund der Drohung gegen ein Spital und eine sensible Einrichtung forderte sie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten. Das Bundesgericht lehnte die Forderung ab.

Es begründete, das Strafmass befinde sich im zulässigen Ermessensspielraum und die Entlastungspunkte seien gerechtfertigt. Es habe keine reelle Gefahr und nicht einmal eine Bombenattrappe gegeben, die geforderte Geldsumme sei niedrig gewesen.

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