Luzern hebt absolutes Feuerverbot im Wald auf
Der Kanton Luzern stuft die Waldbrandgefahr von «gross» auf «erheblich» zurück. Im Wald und in Waldesnähe gilt damit wieder ein bedingtes Feuerverbot, wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald am Donnerstag mitteilte.

Die Waldbrandgefahr habe sich wegen der jüngsten Niederschläge, der höheren Luftfeuchtigkeit und der kühleren Temperaturen entschärft, hiess es im Communiqué. Im Wald dürfen Feuer nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden.
Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe war im Kanton Luzern am 25. Juni erlassen worden. Am 6. August wurde es auf das gesamte Freie ausgeweitet und am 25. August erstmals gelockert.
Trotz der Aufhebung: Der Kanton ruft weiterhin zur Vorsicht auf. So seien im nördlichen Teil des Kantons die Niederschläge geringer als im südlichen ausgefallen. Zudem seien die Waldböden nach dem heissen und trockenen Sommer nur oberflächlich feucht. Weggeworfene Raucherwaren, der Funkenflug von Grillfeuern oder Feuerwerkskörpern könnten deshalb weiterhin Brände auslösen.
Laut dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) gilt die Waldbrandgefahr in fünf der sechs Zentralschweizer Kantone als «erheblich». In Uri wird sie als «gross» eingestuft.






