Ein 76-jähriger Rentner steht wegen der Schändung einer geistig behinderten Frau vor Gericht. Der Mann behauptet, ihr haben seine Berührungen gefallen.
basler strafgericht
Das Basler Strafgericht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STRINGER

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem 76-Jährigen wird die Schändung einer geistig behinderten Frau vorgeworfen.
  • Der Vorfall ereignete sich im April 2020 in der Allee in Liestal.
  • Das Urteil wird am Dienstagnachmittag erwartet.
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In Liestal steht ein 76-jähriger Rentner vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, eine geistig behinderte Frau sexuell ausgenutzt zu haben.

Der Vorfall ereignete sich im April 2020 hinter einem Recyclingcontainer auf der Allee in Liestal. Der Angeklagte behauptet jedoch, dass die Frau seine Annäherungen gewollt habe. Über die Verhandlung berichtet die «bz Basel».

Die 61-jährige Frau fiel aufgrund ihres Verhaltens auf. Sie zog ein Spielzeugauto mit einer Puppe darauf hinter sich her. Der damals 72-Jährige führte sie hinter einen Recyclingcontainer. Dort entblösste er ihre Brüste und berührte sie längere Zeit.

Angeklagter: «Sie schien sich zu freuen»

Der Rentner ist trotz seines Geständnisses überzeugt davon, dass die Frau seine Handlungen genossen hat: «Ich kann mit gutem Gewissen sagen: Sie fand es gut.» Selbst als die Frau «Nein» sagte und versuchte, sich abzuwenden, blieb er bei seiner Überzeugung.

Opfer: Geistige Entwicklung einer Fünfjährigen

Ein Psychologe stellte jedoch fest, dass die geistige Entwicklung der Frau dem Niveau eines fünfjährigen Kindes entspricht. Sie lebt in einem Heim in Liestal und hält dort mit ihrem Freund Händchen – mehr möchte sie nicht.

Die Expertin ist überzeugt davon, dass die Frau keine Vorstellung von Sexualität hat und nicht in der Lage war zu entscheiden, ob sie eine sexuelle Handlung wollte oder nicht.

Baselbieter Staatsanwaltschaft
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft konnte den Mann mithilfe dieses Bildes fassen. - zvg/Stawa BL

Die Staatsanwaltschaft sieht zusätzlich den Tatbestand der sexuellen Nötigung als erfüllt an und fordert eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten.

Der Mann wurde dank veröffentlichten Bildern gefasst, die eine Anwohnerin nach der Tat gemacht hatte. Das Urteil wird am Dienstagnachmittag erwartet.

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