Die angebliche Fettweg-Spritze «Lemon Bottle» geht in den sozialen Medien viral. Swissmedic warnt eindringlich vor dem nicht zugelassenen Produkt.
Lemon Bottle
Swissmedic warnt eindringlich vor dem illegalen Präparat Lemon Bottle. - X/@Swissmedic

Das Wichtigste in Kürze

  • Online wird die Fettwegspritze «Lemon Bottle» als angeblicher Fettkiller gefeiert.
  • Swissmedic warnt eindringlich vor dem in der Schweiz nicht zugelassenen Präparat.
  • Eine medizinische Wirkung sei nicht nachgewiesen, die Inhaltsstoffe variierten.
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Angeblich soll ein neues Präparat schnelle Abhilfe bei Doppelkinn und Co. schaffen. Dies versprechen unzählige Inhalte in den sozialen Medien. Derweil warnt Swissmedic vor dem gefährlichen Trend: Die angebliche Fettweg-Spritze «Lemon Bottle» sei weder zugelassen noch gebe es Belege für ihre Wirksamkeit.

Aufgrund der fehlenden Zulassung darf Lemon Bottle in der Schweiz nicht verkauft und auch nicht angewendet werden. Da das Produkt für die Anwendung injiziert werde, falle es unter das Heilmittelrecht. Lemon Bottle dürfe deswegen auch nicht als Kosmetika vermarktet werden, wie Swissmedic mitteilt.

Diverse Fälschungen auf dem Markt

Weiter habe Swissmedic in seinem Labor Produktmuster analysiert und festgestellt, dass die Inhaltsstoffe nicht der Deklaration entsprechen. Je nach Packung seien sie sogar unterschiedlich. In einer Probe sei nur Koffein nachgewiesen worden, während in einer anderen Probe keiner der aufgeführten Inhaltsstoffe nachgewiesen wurde.

Kennen Sie «Lemon Bottle»?

In diesem Falle handle es sich somit um Fälschungen. Eine medizinische Wirkung der Spritze konnte nicht wissenschaftlich belegt werden.

Heilmittelinstitut nennt Lemon Bottle «Gesundheitsrisiko»

Die Fettwegspritze «Lemon Bottle» wird im Internet und in den sozialen Medien zur Fettreduktion an Problemzonen angepriesen. Gemäss eigenen Angaben enthaltet das Präparat eine Reihe von natürlichen Inhaltsstoffen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut warnt, dass die Anwendung ein Gesundheitsrisiko sei. Zuständige Behörden können illegale Arzneimittel beschlagnahmen.

Das behördenübergreifende Fachgremium für Abgrenzungsfragen setzt sich aus Expertinnen und Expertinnen folgender Institutionen zusammen: Swissmedic, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dem Bundesamt für Gesundheit sowie der Kantonsapothekenvereinigung und des Verbands Schweizer Kantonschemiker.

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