Lärm im Nationalratssaal ist für Gesundheit unbedenklich

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Bern,

Trotz lauter Debatten und Diskussionen im Nationalratssaal zeigen Messungen aus der Sommersession, dass die Lärmbelastung gesundheitlich unbedenklich ist.

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Blick in den Nationalrat im Bundeshaus. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Nationalratssaal kann es bei hitzigen Debatten, Diskussionen durchaus laut werden.
  • Messungen zeigen aber, dass die Lärmbelastung im Saal für die Gesundheit unbedenklich ist.
  • Während der Sommersession lag die Lautstärke meist zwischen 63 und 69 Dezibel.

Hitzige Debatten, Diskussionen und Telefonate: im Nationalratssaal kann es durchaus auch einmal laut werden. Messungen aus der Sommersession zeigen nun aber, dass die Lärmbelastung für die Gesundheit unbedenklich ist.

Meist bewegte sich die Lautstärke in der Grossen Kammer während der Sommersession zwischen 63 und 69 Dezibel.

Dies zeigt eine Auswertung der Parlamentsdienste, die am Mittwoch auch der Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» vorlag. Die «CH Media»-Zeitungen hatten zuerst darüber berichtet.

Am 2. Juni wurden während rund einer Minute 81 Dezibel gemessen. Genauso wie an zwei weiteren Tagen im gleichen Monat. Dies ist etwa mit lautem Strassenverkehr oder einem laufenden Staubsauger vergleichbar.

Grenzwerte seien aber nie überschritten worden, erklärten die Parlamentsdienste gegenüber «CH Media».

Vier Minuten lang war Pegel über 72 Dezibel

Dass Lärmpegel zwischen 63 und 69 Dezibel die Norm sind, zeigte sich in der Auswertung deutlich: Am 2. Juni etwa, wurde ein Pegel von 63 Dezibel während 274 Minuten überschritten, ein Pegel von 66 Dezibel während 145 Minuten.

Über 69 Dezibel laut war es während 36 Minuten, über 72 Dezibel bereits nur noch während vier Minuten.

Lärm unter 85 Dezibel gilt laut der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) als «weitgehend unbedenklich». Voraussetzung dafür ist, dass die Exposition nicht übermässig lange dauert, wie auf deren Website erklärt wird.

Warst du schon einmal im Nationalratssaal?

Ab einem Schallpegel von 85 Dezibel über 8 Stunden am Arbeitsplatz ist Gehörschutz vorgeschrieben, da dies als schädlich eingestuft wird.

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