St. Gallen führt vollen Lastenausgleich bei Familienzulagen ein
Die Regierung des Kantons St. Gallen will den Lastenausgleich bei den Familienzulagen vollständig umsetzen. Sie hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Neuregelung soll ab dem Jahr 2028 gelten.

Die Anpassung sei eine Folge des revidierten Familienzulagengesetzes des Bundes, schreibt die St. Galler Regierung am Freitag in einer Mitteilung. Dieses verpflichte alle Kantone, einen vollständigen Ausgleich der Lasten zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen.
Der Kanton St. Gallen will die Vorgabe bereits auf Anfang 2028 – und damit ein Jahr früher als vom Bund gefordert – umsetzen. Die eidgenössische Frist läuft bis zum 1. Januar 2029.
Lasten sollen vollständig ausgeglichen werden
Bislang kannte der Kanton St. Gallen laut Mitteilung nur einen teilweisen Lastenausgleich. Dies führte dazu, dass die Beitragssätze für die Arbeitgebenden je nach Kasse unterschiedlich hoch waren. Sie bewegten sich je nach Lohnstruktur und Kinderzahl der Angestellten zwischen etwa 1 und 2 Prozent.
Mit der Gesetzesrevision sollen die unterschiedlichen Lasten der Kassen künftig vollständig ausgeglichen werden. Die Kosten für die Finanzierung der Familienzulagen werden für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende dadurch vergleichbarer, so der Kanton. Für die Arbeitnehmenden, welche die Zulagen mit dem Lohn erhalten, ändert sich nichts.
Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung dauert vom 18. September bis zum 30. November 2026.






