Landwirtin schiesst in Schachen bei Reute AR auf Haus anstatt Krähe
Eine Landwirtin aus Schachen bei Reute AR hat am Samstag mit einem Kleinkalibergewehr auf ein benachbartes Haus anstatt auf eine Krähe geschossen. Das fehlgeleitete Projektil durchschlug dabei eine Fensterscheibe des Wohnhauses. Verletzt wurde gemäss der Polizei niemand.

Am Dienstag meldete eine Frau der Ausserrhoder Kantonspolizei, dass sie ein Loch in einer Fensterscheibe ihres Wohnhauses festgestellt habe. Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass eine benachbarte Landwirtin mit einem Flobert-Gewehr bereits am Samstag auf eine Krähe geschossen hatte.
Das Projektil verfehlte das Tier, durchschlug eine Fensterscheibe des benachbarten Wohnhauses und prallte in einem Zimmer gegen eine Wand, heisst es im Communiqué der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden vom Mittwoch weiter.
Gemäss den ersten Erkenntnissen habe die 58-jährige Landwirtin versucht, ihre Hühner beziehungsweise deren Eier vor dem Vogel zu schützen. Sie wird wegen Gefährdung des Lebens angezeigt. Ebenfalls werden allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen des Waffen-, Jagd- und Tierschutzrechts geprüft.
Die Ausserrhoder Kantonspolizei verweist in der Mitteilung darauf, dass das Erlegen von Krähen in der Schweiz zwar nicht generell verboten sei und bestimmte Arten zu den jagdbaren Vogelarten gehören. Sie dürfen jedoch nur unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Jagdvorschriften sowie durch entsprechend berechtigte Personen bejagt werden.
«Ein eigenmächtiges Beschiessen von Krähen zum Schutz von Hühnern oder deren Eiern ist daher nicht ohne Weiteres zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen», schreibt die Polizei abschliessend.






