Landsgemeinde Glarus lehnt kantonales Wohnbauförderungsgesetz ab

Keystone-SDA
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Glarus,

Die Glarner Landsgemeinde 2026 hat am Sonntag über eine ganze Reihe von Vorlagen abgestimmt. Der Steuerfuss 2027 bleibt unverändert, die kantonale Verbilligung der Krankenkassenprämien wird verbessert. Ein kantonales Gesetz zur Wohnbauförderung lehnten die Stimmberechtigten ab.

Glarus
Am Sonntag wurde in der Landesgemeinde Glarus über zahlreiche Vorlagen abgestimmt. - keystone

Gegen 14 Uhr wünschte der neu gewählte Landammann Markus Heer (SP) den Versammelten einen guten Appetit. Zuvor erteilten die stimmberechtigten über 16-jährigen Glarnerinnen und Glarner während vier Stunden eine Lektion in direkter Demokratie: Sie wählten, votierten und stimmten ab, indem sie jeweils ihre Stimmkarte in die Luft reckten.

Heer wurde zu Beginn der Versammlung als Nachfolger von Kaspar Becker (Mitte) gewählt, dessen zweijährige Amtszeit als Landammann oder Regierungsratspräsident am Sonntag endete. Bisher war Heer Beckers Vize. Nachfolgerin von Heer wurde Marianne Lienhard (SVP), die neue Frau Landesstatthalter.

Bei den Vorlagen der Landsgemeinde ging es schwergewichtig um Geld. Der Steuerfuss von 58 Prozent wird trotz angespannter Finanzlage auch kommendes Jahr gelten. Gleichzeitig wird der Baukostenzuschlag um 1,7 auf 2,2 Prozent erhöht. Er dient der Finanzierung grosser Investitionen.

Im Rahmen eines Entlastungspakets dürfen Pendlerinnen und Pendler künftig nur noch maximal 6000 Franken Fahrkosten abziehen, Bisher gab es keine Limite. Davon, dass Lehrlingen die Fahrtkosten für den Schulbesuch nicht mehr entschädigt würden, wollte die Landsgemeinde dagegen nichts wissen.

Abgelehnt wurde auch ein Memorialsantrag der GLP, der die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zum Ziel hatte. Innerhalb von vier Jahren sollte ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet werden. Es brauche kein neues Gesetz, argumentierten die Gegnerinnen und Gegner. Die Gemeinden verfügten bereits über die nötigen Werkzeuge, um beispielsweise Bauland an gemeinnützige Bauträger abzugeben.

Ebenfalls Nein sagte die Versammlung zur Förderung attraktiver Velorouten. Dafür sollten jährlich mindestens 10 Prozent der Strassenverkehrssteuern eingesetzt werden, wie die GLP beantragte. Sparen am falschen Ort könne gefährlich sein, hiess es etwa seitens der Befürwortenden.

Ohne konkrete Projekte bringe das nichts, sagten die Gegnerinnen und Gegner. Die Landsgemeinde 2024 habe zudem die Gemeinden damit beauftragt, bis 2027 auf einander abgestimmte Veloroutenpläne auszuarbeiten. Diese solle man erst einmal abwarten.

Um Verbesserungen bei den Krankenkassenprämien ging es in einer Vorlage von Regierung und Parlament. Auf Geheiss des Bundes müssen die Kantone mehr für Prämienverbilligungen aufwenden – für den Kanton Glarus sind dies acht Millionen Franken pro Jahr.

Neu soll künftig im Kanton Glarus niemand mehr als 15 Prozent des verfügbaren Einkommens für Prämien ausgeben müssen. Zudem wird die Antragspflicht abgeschafft. Wer Anrecht auf die Verbilligung hat, erhält sie automatisch.

Eine Verbesserung gibt es auch für Tierhalter, die Nutztiere durch Risse von Raubtieren verlieren. Sie erhalten künftig auch dann eine Entschädigung, wenn nicht «eindeutig bewiesen» ist, dass der Riss von einem Wolf erfolgt ist, sondern auch, wenn dies «mit hoher Wahrscheinlichkeit» der Fall ist. Voraussetzung ist jeweils die Einhaltung eines vorschriftsmässigen Herdenschutzes.

Abschliessend hatte die Landsgemeinde darüber zu entscheiden, ob die Redezeit künftig auf drei Minuten pro Rednerin und Redner begrenzt werden solle. Ein Qualitätsverlust wäre bei kürzeren Voten nicht zu befürchten, sagte der Antragsteller.

Die Regierung empfahl Ablehnung. Wichtig sei weniger die genaue Dauer eines Votums, sondern, dass man nicht nur rede, sondern auch etwas sage, erklärte Kaspar Becker, der nach seinem Abtreten als Landammann wieder einfaches Mitglied der Regierung ist. Die Versammlung folgte der Empfehlung und lehnte den Antrag ab.

Kommentare

User #5638 (nicht angemeldet)

Solches Zeugs gehört an die Urne, damit alle Stimmberechtigten ihre Meinung dazu vertretten können, und nicht einfach von einem kleinen Bruchteil (knapp 1/6 der Wahlbevölkerung) entschieden wird, denn es betrifft ja schliesslich jeden im Kanton, und bezahlen müssen schlussendlich auch alle dafür! Hauptsache die "Tradition" wird aufrecht erhalten, auch wenn sie schon lange nicht mehr zeitgemäss und völlig ungerecht ist! Nunja, links nur Berge, rechts nur Berge, da fehlt einem halt der Weitblick.

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