Ladebox für Kopfhörer verursacht Rauch auf Swiss-Flug

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Eine in einem Sitz eingeklemmte Ladebox für Kopfhörer hat am vergangenen Montag eine Rauchentwicklung auf einem Swiss-Flug von Zürich nach New York verursacht. Das Flugzeug musste wegen des Vorfalls ausserplanmässig in Bangor im US-Bundesstaat Maine landen.

    Die Expertengruppe fand heraus, dass eine Ladebox für Kopfhörer in einen Sitz gerutscht und dort beschädigt worden war. Die daraus resultierende Hitzeentwicklung habe den Rauch ausge...
    Die Expertengruppe fand heraus, dass eine Ladebox für Kopfhörer in einen Sitz gerutscht und dort beschädigt worden war. Die daraus resultierende Hitzeentwicklung habe den Rauch ausge... - Handout Swiss

    Technikspezialisten untersuchten das Flugzeug in Bangor, wie die Fluggesellschaft Swiss am Mittwoch mitteilte. Sie fanden heraus, dass eine Ladebox für Kopfhörer in einen Sitz gerutscht und dort beschädigt worden war. Die daraus resultierende Hitzeentwicklung habe den Rauch ausgelöst.

    Die Besatzung des Fluges LX16 nach New York habe umgehend und korrekt gehandelt, teilte die Swiss weiter mit. Bei einer unklaren Rauchentwicklung würden keine Risiken eingegangen.

    Die Cockpit-Crew habe die Verfahren angewendet, die sie regelmässig im Simulator trainiere. Die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter seien für den Umgang mit Feuer und Rauch geschult. Für überhitzte Geräte befänden sich spezielle feuerfeste Taschen, sogenannte «Lithium Safe Bags», an Bord.

    Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand, alle 208 Passagiere und die Crew seien wohlauf, hiess es bereits am vergangenen Montag.

    Gebrauch von Powerbanks nicht erlaubt

    Die Fluggesellschaft nutzte den Vorfall, um an die geltenden Vorschriften für elektronische Geräte mit Lithium-Batterien zu erinnern. Seit Anfang des laufenden Jahres ist der Gebrauch von Powerbanks an Bord nicht mehr gestattet. Weder dürfen Geräte mit einer Powerbank geladen werden, noch die Powerbank selbst.

    Passagiere dürfen maximal zwei solcher externen Akkus mitführen. Diese müssen am Körper, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Vordersitz aufbewahrt werden. Ein Transport im aufgegebenen Gepäck oder im Gepäckfach über den Sitzen ist verboten. Dieselben Regeln gelten auch für E-Zigaretten.

    Kommentare

    User #5201 (nicht angemeldet)

    Tja Spassgesellschaft, alles beschallt wollen, um jeden Preis und minütlich. Zum liedtragenden von den anderen, die dann bei einem Unglück die Leidtragenden wären. War ja auch bei Swiss Halifax FLug der Fall.

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