Küssnacht SZ: Pöstler klaut aus hunderten Briefen Bargeld

    Fabia Söllner
    Fabia Söllner

    Küssnacht,

    Ein Postmitarbeiter hat im Kanton Schwyz zahlreiche Briefe mit Bargeld und Gutscheinen abgefangen. Das Gericht hat ihn nun deswegen verurteilt.

    Briefe
    Ein Postmitarbeiter hat zahlreiche Briefe mit Bargeld und Gutscheinen abgefangen. (Symbolbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Postmitarbeiter hat im Kanton Schwyz aus Briefen Bargeld und Gutscheine einbehalten.
    • Das Gericht hat ihn nun dafür verurteilt.

    Ein 40-jähriger Postmitarbeiter aus Bosnien arbeitete im Postlogistikzentrum Küssnacht und war dort mit dem Sortieren und Weiterleiten von Sendungen betraut.

    Zwischen 2021 und 2023 nutzte er seine Position aus, um gezielt farbige Couverts und Trauerkarten aus dem Postverkehr zu entwenden: Briefe, in denen er Geldgeschenke oder Gutscheine vermutete.

    Diese öffnete er anschliessend und entnahm aus hunderten Briefen Bargeldbeträge zwischen 20 und 200 Franken sowie Gutscheine verschiedener Anbieter.

    Ermittlungen nach zahlreichen Reklamationen

    Der Betrug flog auf, nachdem sich zahlreiche Kunden bei der Post beschwerten, weil Glückwunsch- oder Beileidsbriefe nie angekommen waren. Die Post setzte daraufhin eine interne Überwachung an.

    Im Mai 2023 wurde der Mitarbeiter ertappt und verhaftet, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.

    Insgesamt meldeten sich über 130 Geschädigte, die rund 5800 Franken an Geld und Gutscheinen vermissten. Die Betroffenen stammten vorwiegend aus Küssnacht, Goldau oder Schwyz.

    Post
    Zahlreiche Briefe sind wegen der Machenschaften des Mannes nicht angekommen. (Archivbild) - dpa

    Das Strafgericht Schwyz sah die Schuld des Mannes als erwiesen an. Er erhielt laut dem «Bote der Urschweiz» eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

    Auf einen Landesverweis wurde verzichtet, da seine Kinder ein Anrecht auf den Kontakt zum Vater haben.

    Neben den Verfahrenskosten von rund 20'000 Franken muss der Verurteilte sämtliche Zivilforderungen der Opfer begleichen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Kommentare

    User #3192 (nicht angemeldet)

    Passt ganz gut zur Schweiz!

    User #2364 (nicht angemeldet)

    Kein gefängnis aber raaaaaus hier

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