Kundenkonto abgeräumt: Bedingte Freiheitsstrafe für Bankerin
Das Plündern des Kontos einer Kundin hat für eine Zürcher Bankangestellte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine bedingte Geldstrafe zur Folge.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen.
Mit einem gefälschten Zahlungsauftrag gelang es einer Bankangestellten, 3,5 Millionen US-Dollar vom Konto einer Kundin auf ein Konto einer Drittperson bei einer Bank in China zu überweisen. Das Konto der Kundin war damit leer. Der Vater der Bankerin konnte sich hingegen eine Eigentumswohnung für 590'000 US-Dollar kaufen.
Wofür das Geld sonst noch verwendet wurde, geht aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts nicht hervor. Beschrieben wird hingegen, dass die Verurteilte die zweite Seite der Unterschriftenkarte der Kundin fälschte. Statt der Telefonnummer der Kundin, war dort die Nummer einer unbekannt gebliebenen Mittäterin aufgeführt.
Missglückter Kontrollanruf
Als ein Bankangestellter die Nummer wählte, um sich die Millionen-Abbuchung mündlich bestätigen zu lassen, tat dies dann die Person am anderen Ende der Leitung. Mit einigen Überweisungen sollte verschleiert werden, an wen das Geld schliesslich ging – was nicht gelang. Die Bankangestellte schuldet ihrer früheren Arbeitgeberin nun 3,5 Millionen US-Dollar- zuzüglich Zins.
Ihre Kritik am Urteil des Zürcher Obergerichts hat das höchste Schweizer Gericht abgewiesen. Die Theorie, die Vorgesetzte habe die Unterschriftenkarte gefälscht, sei in Anbetracht der Begünstigten des geflossenen Millionenbetrags nicht stichhaltig. (Urteil 6B_28/2026 vom 30.4.2026)






