Das Kreisgericht Rorschach hat ein angebliches Mitglied einer belarussischen Sondereinheit im Fall möglicher Gräueltaten freigesprochen.
Der 45-jährige Angeklagte am ersten Prozesstag vom 19. September 2023 vor dem Gerichtsgebäude in St.Gallen.
Der 45-jährige Angeklagte am ersten Prozesstag vom 19. September 2023 vor dem Gerichtsgebäude in St.Gallen. - sda - KEYSTONE/EPA/GIAN EHRENZELLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kreisgericht in Rohrschach hat den angeklagten Belarussen freigesprochen.
  • Dem 45-Jährigen wurden Verschwindenlassen und Irreführung der Rechtspflege vorgeworfen.
  • Der Sachverhalt sei nicht erwiesen, argumentierte der vorsitzende Richter.

Dem Mann wurden Verschwindenlassen und Irreführung der Rechtspflege vorgeworfen. Die Richter sahen in den Aussagen Widersprüche. Gewisse Schilderungen seien schlicht absurd, argumentierte der vorsitzende Richter das am Donnerstagnachmittag mündlich verkündete Urteil.

Der Sachverhalt sei nicht erwiesen. Es sei möglich, dass der Beschuldigte mit den dramatischen Schilderungen seinen Asylentscheid positiv habe beeinflussen wollen.

Prozess am Kreisgericht Rorschach: Belarusse freigesprochen

Mit dem angeblichen Mitglied eines belarussischen Spezialkommandos war erstmals in der Schweiz eine Person wegen Verschwindenlassens angeklagt. Am Prozess vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch und eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr unbedingt.

Der 45-jährige Beschuldigte gab bei seinem Asylantrag 2019 an, im Auftrag des Regimes des belarussischen Machthabers Alexander Lukaschenko an der Ermordung von drei oppositionellen Politikern beteiligt gewesen zu sein.

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