Urteil im Prozess um mutmasslichen Mord an Ayleen erwartet

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    Deutschland,

    Der mutmassliche Mörder der 14-jährigen Schülerin Ayleen muss sich auf eine lange Haftstrafe einstellen.

    wegen mordes
    Der Angeklagte soll die Schülerin Ayleen damals erwürgt und in einem See versenkt haben. - Boris Roessler/dpa

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger des mutmasslichen Mörders der 14-jährigen Schülerin Ayleen gehen von Mord aus. Heute soll das Urteil fallen. Im Prozess um den mutmasslichen Mord an der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg wird heute das Urteil vor dem Landgericht Giessen erwartet.

    Der 30-jährige Angeklagte soll das Mädchen im Juli vergangenen Jahres aus ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg verschleppt, in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Giessen gebracht und dort versucht haben, sie zu vergewaltigen. Schliesslich soll er das Mädchen erwürgt und in einem See versenkt haben. Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung.

    Staatsanwaltschaft sieht besondere Schwere der Schuld

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt und sieht eine besonderen Schwere der Schuld. Zudem forderte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger das Gericht auf, Sicherungsverwahrung für den Deutschen anzuordnen, der bereits als Jugendlicher wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurde und jahrelang in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war.

    Dieser Massregelvollzug habe nichts gebracht, sagte Hauburger und fügte hinzu: «Wenn ein Straftäter von uns nicht erreicht wird, ist er zu verwahren, weil unsere Gesellschaft vor solchen Tätern geschützt werden muss.» Man dürfe dem Mann nicht die Möglichkeit geben, noch ein weiteres Mädchen zu töten.

    Schwere der Schuld zurückgewiesen

    Der 30-Jährige selbst hatte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung angegeben, die Schülerin habe ihn provoziert und beleidigt, deshalb sei er wütend geworden und habe sie getötet. Wie Hauburger gehen auch seine Verteidiger von Mord aus, hatten aber in ihrem Plädoyer eine besondere Schwere der Schuld zurückgewiesen, weil dem Angeklagten eine versuchte Vergewaltigung und ein sexuelles Motiv der Tat nicht nachzuweisen seien.

    Nach den Plädoyers hatte der 30-Jährige am Tag 14 des Prozesses erstmals selbst das Wort ergriffen und knapp sein Bedauern ausgedrückt: Er schliesse sich der Verteidigung an, «und es tut mir leid», sagte er.

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