Die Tochtergesellschaft der Santésuisse fordert von rund 900 Pflegeheimen insgesamt knapp 100 Millionen Franken ein.
Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen, aufgenommen am 5. Juni 2009 in Zürich, Schweiz.
Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen, aufgenommen am 5. Juni 2009 in Zürich, Schweiz. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegeheime haben die Neuordnung der Pflegefinanzierung nicht beachtet.
  • Nun fordern Krankenkassen knapp 100 Millionen von Heimen zurück.

Mehrere Krankenkassen klagen von rund 900 Pflegeheimen Beiträge in der Höhe von gegen 100 Millionen Franken ein. Diese Beträge hätten die Heime den Kassen für Pflegematerial wie Verbandsmaterial unrechtmässig verrechnet, kritisieren sie.

Betroffen sind Pflegeheime in der ganzen Schweiz, wie Santésuisse-Sprecher Christophe Kaempf zur Agentur Keystone-SDA sagte. Er bestätigte damit Informationen der Tamedia-Medien heute Mittwoch.

Die Gesamtsumme, welche die Santésuisse-Tochter Tarifsuisse im Namen der Krankenkassen zurückfordert, «liegt etwas unterhalb 100 Millionen», sagte Kaempf. Genauere Angaben machte er nicht. Die Beträge sollen an die Krankenkassen zurück gehen und dort in die Reserven fliessen.

Die Gelder stammen von Vergütungen für Verbandsmaterial, Spritzen oder ähnlichem Pflegematerial, welche die Heime den Kassen seit 2015 verrechnet hatten. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangenem Herbst war es jedoch unzulässig, diese Kosten den Kassen weiterhin zu verrechnen.

«Kosten weiterhin verrechnet»

Dies, nachdem die Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 in Kraft trat. Die Frist für die Heime für die Umsetzung dauerte bis Ende 2014. «Die Heime haben die Kosten allerdings trotzdem weiter verrechnet», sagte Kaempf. Dieses Geld wird nun auf rechtlichem Weg zurückgefordert, weil mit den Pflegeheimen und den Kantonen «keine einvernehmliche Lösung» gefunden wurde.

Mit dem Urteilsentscheid können Kassen geleistete Vergütungen von Pflegematerialien ab dem 1. Januar 2015 grundsätzlich zurückfordern. Der sogenannte Restfinanzierer, also Kantone und Gemeinden, muss für Pflegematerial aufkommen, das mit dem Krankenkassenbeitrag für die Pflegeleistung nicht gedeckt ist.

Lohnt sich nicht für alle Kassen

Von den rund 40 angeschlossenen Krankenkassen beteiligen sich gemäss Kaempf 16 an den Rückforderungen. «Bei einigen hätte es sich nicht gelohnt», erklärte Kaempf - beispielsweise, wenn es nur wenige hundert Franken gewesen wären.

Die Mitglieder von Curafutura, des zweiten Krankenkassen-Branchenverbands, gaben bereits im Frühling bekannt, dass sie keine Rückforderungen stellen werden. Es sind die Kassen Helsana, CSS, Sanitas und KPT. Helsana, die grösste Schweizer Krankenkasse, hatte den Verzicht mit dem Aufwand und möglichen Gerichtsverfahren begründet.

Weiterhin unklar, ob auch die Spitex von den Rückforderungen betroffen ist. «Wir müssen noch prüfen, ob es sich lohnt», sagte Kaempf.

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