2022 erliess der Bundesrat eine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gutgeheissen.
birr ag
Mit der Verordnung, die der Bundesrat 2022 für das Reservekraftwerk in Birr AG erteilte, verstösst er gegen das Gesetz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG ist nicht gesetzeskonform.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anwohnerin gutgeheissen.
  • Erteilt hatte der Bundesrat die Verordnung 2022 aufgrund einer drohenden Strommangellage.
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Der Bundesrat hätte 2022 keine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG erlassen dürfen, das die Schweiz bei einem Engpass mit elektrischer Energie versorgen sollte. Die gesetzlichen Bedingungen dafür waren laut Bundesverwaltungsgericht nicht erfüllt.

Das Gelände des zukünftigen Reservekraftwerks, das im Winter mit Gas und Öl Energie produzieren könnte. - Nau.ch / Drone-Air-Media.ch

Die Landesregierung stützte ihren Entscheid auf das Landesversorgungsgesetz. Es erlaubt ihr, bei einer schweren Mangellage zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.

Keine schwere Mangellage im Winter 22/23

Im Dezember 2022 erliess der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage. Gestützt darauf wurde die Betriebsbewilligung erteilt.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anwohnerin gutgeheissen. Sie argumentierte, für den Winter 2022/2023 habe bei der Strom-Versorgung keine schwere Mangellage bestanden. Laut Gericht ist zudem die Verhältnismässigkeit nicht geprüft worden. Das vorliegende Urteil ist abschliessend.

Das Gericht verneint für den Winter 2022/2023 eine schwere Mangellage. Das Uvek habe nicht aufzeigen können, auf der Grundlage welcher Annahmen der Bundesrat eine schwere Mangellage angenommen habe. Die gesetzliche Voraussetzung für die Bereitstellung und den Betrieb des Reservekraftwerks Birr sei somit nicht gegeben gewesen.

Klimastreik Schweiz begrüsste am Freitag das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und forderte Konsequenzen. Das Reservekraftwerk in Birr solle umgehend zurückgebaut werden, da für dessen Existenz keine Grundlage bestehe, teilte die Organisation mit. Die Kraftwerke in Cornaux NE und Monthey VS sollen laut Klimastreik Schweiz ebenfalls nicht mehr länger als Reserve unter Vertrag des Bundes stehen.

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