Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben in den vergangen Tagen mehrere Betriebe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kontrolliert. Zwei Fälle von Schwarzarbeit kamen dabei ans Licht.
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Symbolbild - Keystone

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Migration und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit kontrollierten die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Donnerstag und Freitag mehrere Gastronomie-Betriebe, mehrere Erotiketablissements und eine Baustelle.

Eine Kellnerin, die in der Gemeinde Baar ohne Arbeitserlaubnis tätig war, wurde gemäss Polizeimitteilung festgenommen und von einem Schnellrichter wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amt für Migration verwies die 31-jährige Serbin wegen Schwarzarbeit aus der Schweiz. Die Frau muss das Land noch heute verlassen und darf zwei Jahre nicht einreisen. Der Arbeitsgeber wird sich vor der Zuger Staatsanwaltschaft verantworten müssen.

Auch eine 25-jährige Prostituierte bekam eine Busse von mehreren hundert Franken. Die Rumänin hatte keine gültige Arbeitsbewilligung und musste ihre Arbeit sofort beenden. Ausserdem wurden elf Bauarbeiter kontrolliert, bei denen aber alles regelkonform war.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zuger Strafverfolgungsbehörden kontrollierten letzte Woche mehrere Betriebe.
  • In zwei Fällen wurde Schwarzarbeit festgestellt.
  • Eine 31-jährige Serbin muss die Schweiz umgehend verlassen.
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