Konsumentenschutz kritisiert Landi wegen Glyphosat-Verkauf
Der Konsumentenschutz behauptet, dass Glyphosat in Landi-Produkten unzureichend deklariert wird. Dies, obwohl es als krebserregend gilt.

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat werde in Produkten von Landi nicht ausreichend deklariert. Dies, obwohl die Chemikalie als krebserregend eingestuft worden sei. Das behauptet der Konsumentenschutz.
Für Privatpersonen sei Glyphosat in der Schweiz noch immer zugelassen, heisst es in einer Mitteilung der in Bern ansässigen Stiftung Konsumentenschutz. Grosse Bau- und Gartencenter hätten Produkte wie Roundup von Monsanto zwar vor Jahren aus dem Verkauf genommen. Erhältlich sei das Produkt aber noch in zahlreichen Landi-Filialen oder bei kleineren Anbietern.
Anwendungsverbote erst nach Kauf sichtbar
Testkäufe des Konsumentenschutzes in Landi-Filialen hätten gezeigt, dass die Kundschaft in Läden spätestens an der Kasse mündlich über die korrekten Einsatzbereiche informiert werden. Der Landi-Online-Shop hingegen erwähne die Verbote überhaupt nicht.
Erst nach dem Kauf des Produktes seien die Anwendungsverbote auf der Flasche ersichtlich. Allerdings in winziger Schrift und erst nachdem die rückseitige Etikette abgelöst und aufgeklappt wurde. Beim Online-Kauf in anderen Filialen müssten Konsumenten die Informationen mühsam in den Produktbeschreibungen suchen.
Landi wehrt sich gegen Vorwürfe
Der Detailhändler Landi wehrt sich in einer Stellungnahme auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Alle Pflanzenschutzmittel in unserem Sortiment sind durch das Bundesamt für Landwirtschaft und Veterinärwesen (BLV) bewilligt und für den Verkauf zugelassen», heisst es.
Bei einer korrekten Anwendung gemäss Etikette auf der Verpackung bestehe keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Es sei nicht üblich, dass die vollständigen, detaillierten Anwendungsanleitungen online verfügbar sind. «Wir weisen auf landi.ch jedoch sehr wohl auf die Anwendung und die Vorsichtsmassnahmen hin», hiess es in der Antwort.
Krebserregend oder nicht? Die Debatte um Glyphosat
In der Schweiz ist das Produkt Roundup mit Glyphosat für Privatpersonen nach wie vor zugelassen. Allerdings mit einem Teilverbot. Es darf weder auf Strassen noch auf Wegen und Plätzen eingesetzt werden – zum Schutz von Grund- und Trinkwasser.
Der Konsumentenschutz fordert Landi und die kleineren Anbieter auf, klar zu informieren oder die Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. In der Wissenschaft ist die Frage, ob Glyphosat krebserregend sei, umstritten.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO stufte Glyphosat 2015 als Substanz ein, die wahrscheinlich bei Menschen Krebs verursacht. Die EU-Kommission wiederum verlängerte im November 2023 die Zulassung des Unkrautvertilgers um zehn Jahre.