Die ständerätliche Sozialkommission unterstützt den ausgehandelten Kompromiss teilweise. Damit kommt sie dem Nationalrat entgegen.
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Ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden, sollen künftig von Überbrückungsleistungen profitieren können. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die ständerätliche Sozialkommission kommt dem Nationalrat entgegen.
  • Sie unterstützt den zwischen Sozialpartnern ausgehandelte Kompromiss teilweise.
  • Die Kommission möchte ausserdem eine Obergrenze der Überbrückungsleistungen festlegen.

Im Streit um Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose kommt die ständerätliche Sozialkommission dem Nationalrat einen Schritt entgegen. Sie unterstützt den zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss teilweise. Doch es bleiben gewichtige Differenzen.

Mit 8 zu 5 Stimmen hält die Kommission des Ständerats daran fest, dass nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Geht es nach dem Nationalrat, sollen dagegen alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügern gehören.

Ständerat will Obergrenze für Überbrückungsleistungen

Anders als die grosse Kammer will die ständerätliche Kommission zudem die Überbrückungsleistung plafonieren – und zwar bei 38'900 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bei 58'350 Franken für Ehepaare. Dieser Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Nationalrat will keine Obergrenze festlegen.

Keine Chance in der vorberatenden Kommission hatte auch der im Nationalrat erfolgreiche Einzelantrag von Fabio Regazzi (CVP/TI), wonach Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung von Überbrückungsleistungen ausgeklammert werden sollen.

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Der Ständerat besteht aus 46 Sitzen: 20 Kantone haben zwei Vertreter, sechs Kantone je einen. - Keystone

Er möchte so vermeiden, dass Unternehmen gleich doppelt Unterstützungsbeiträge zahlen. In solchen Fällen sollen Firmen die zu viel geleisteten Beiträge zurückerhalten. Die ständerätliche Kommission dagegen will «keine neue faktische Subvention für Branchen mit Vorruhestandsleistungen» schaffen, wie sie schreibt. Sie entschied das mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Daneben gibt es aber einige zentrale Punkte des nationalrätlichen Vermittlungsvorschlags, die auch in der kleinen Kammer mehrheitsfähig zu sein scheinen. Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit will beispielsweise die neue Rente nicht mehr nur bis zum Zeitpunkt der Frühpensionierung gewähren.

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Durch die Überbrückungsrente soll mehr Menschen geholfen werden: eine Rentnerin fasst sich an die Stirn (Symbolbild). - Keystone

Sie schlägt mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen vor, dass die Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet werden soll oder bis der Vorbezug einer Altersrente möglich ist. Der zweite Fall tritt nur dann ein, wenn zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Frühpensionierung absehbar ist, dass die Person beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben wird.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen soll nur bestehen, wenn das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken für Alleinstehende und 100'000 Franken für Ehepaare beträgt. Das entspricht der Hälfte der EL-Vermögensschwelle.

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