Kommission will Mutterschaft mit Militärdienst gleich entschädigen
Frauen sollen bei Mutterschaft von der Erwerbsersatzordnung gleich hoch entschädigt werden wie Militärdienstleistende.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine SP-Motion fordert den gleichen Erwerbsersatz für Mutterschaft wie für Militärdienst.
- Die Sozialkommission des Ständerats empfiehlt das Geschäft knapp zur Annahme.
Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) empfiehlt eine Motion aus dem Nationalrat mit knappem Mehr zur Annahme. Die Motion aus der SP-Fraktion verlangt eine Gleichbehandlung von Militär und Mutterschaft.
Der Nationalrat nahm sie im März 2021 mit 132 zu 52 Stimmen an. Die maximale Entschädigung bei Mutterschaft beträgt 196 Franken pro Tag, während die Erwerbsersatzordnung bei Militärdienst bis zu 245 Franken am Tag entrichtet.
Auch Mütter müssten die für Dienstleistende vorgesehenen Nebenleistungen wie Kinderzulagen sowie bei Bedarf Betreuungskostenzulagen sowie die Betriebszulage für Selbstständigerwerbende erhalten, heisst es in der Motion.
Knapp angenommen
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung ein Ja zur Motion, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Würde die Motion umgesetzt, müssten die Lohnbeiträge erhöht werden.
Während die Mehrheit die laut Mitteilung «aus einer anderen Zeit stammende Ungleichbehandlung» beseitigen wollte, sah die Minderheit keine Notwendigkeit für eine Betreuungskostenzulage für die Mütter.
Bundesrat dagegen
Auch der Bundesrat stellte sich bisher gegen die Motion. Er verwies in seiner ablehnenden Stellungnahme auf den Willen des Gesetzgebers bei der Unterscheidung. Er wollte andere familienpolitische Projekte mit der EO - etwa für die Betreuung von Angehörigen - nicht mit den erwarteten Mehrkosten gefährden.
Einig war sich die SGK-S allerdings, dass selbstständig erwerbende Mütter Anrecht auf die Betriebszulage haben sollen. Sie hiess eine entsprechende zweite Motion aus der SP-Fraktion ohne Gegenstimme gut.
Eine zweite Motion hingegen, die einen aus der Erwerbsersatzordnung finanzierten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von drei Wochen verlangt, lehnte die SGK-S mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.