Kommission will Löhne von Strom-Managern begrenzen
Höchstens so hoch wie ein Bundesrat: Eine Nationalratskommission will die Managerlöhne von staatlichen Stromversorgern deckeln.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Nationalratskommission will die Managerlöhne staatlicher Stromversorger begrenzen.
- Die Initiative verlangt, dass Chefs höchstens so viel wie ein Bundesrat verdienen dürfen.
- Als Beispiele werden Axpo und BKW genannt – deren CEO-Saläre stark kritisiert werden.
Eine Nationalratskommission will die Managerlöhne bei staatlichen Stromversorgern begrenzen. Sie hat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, welche die hohen Entschädigungen als nicht angemessen kritisiert.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hat am Dienstag dem Vorstoss mit 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.
Die Initiative des Solothurner SVP-Nationalrats Rémy Wyssmann verlangt eine Obergrenze für Saläre. Der höchste Lohn bei Stromversorgern mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand soll das Gehalt eines Bundesrates nicht überschreiten dürfen.

Nach dem Ja in der Nationalratskommission geht die Initiative nun an die zuständige Kommission des Ständerates zur weiteren Beratung.
In der Begründung der Initiative heisst es, während die Strompreise für Bevölkerung und Wirtschaft stiegen, nähmen auch die Entschädigungen der Kader bei staatlichen Stromversorgern zu.
Als Beispiele werden die Axpo und die BKW genannt. Der CEO der Axpo habe seinen Lohn von 1,1 auf 1,8 Millionen Franken steigern können, obwohl das Unternehmen im Herbst 2022 einen staatlichen Rettungsschirm in Milliardenhöhe benötigt habe. Bei der BKW habe das Salär der CEO bereits 2022 die Schwelle von 2 Millionen Franken überschritten.
Staatlich beherrscht
Die Kommission betont in ihrer Begründung, dass zahlreiche Betriebe der Elektrizitätswirtschaft staatlich beherrscht seien. Die Allgemeinheit trage deshalb das unternehmerische Risiko. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kommission die ausbezahlten Entschädigungen als nicht angemessen.
Das Argument, man orientiere sich an Löhnen vergleichbarer Industriekonzerne, greife zu kurz. Da der Strommarkt weitgehend staatlich reguliert und monopolisiert sei.












