Kommission will Härtefallregelung bis Ende Jahr verlängern
Die WAK-N will die Härtefallregelung bis Ende dieses Jahres verlängern. Die entsprechende Motion wurde einstimmig angenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Härtefallregelung soll bis Ende Jahr verlängert werden.
- Dies beschloss die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N).
- Dazu will sie die Home-Office-Pflicht aufheben – ohne eine Testpflicht einzuführen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat über die Härtefall-Motion abgestimmt. Sie hat sich mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen dafür ausgesprochen. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Der Nationalrat wird in der Sommersession beraten, ob die Härtefallregelung von Bund und Kantonen bis Ende Jahr verlängert wird. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat eine entsprechende Motion beschlossen.
Einstimmig beschlossen hat die Kommission eine zweite Motion. Diese verlangt, dass die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen überschritten werden kann. Dies gilt für Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken «in begründeten Ausnahmefällen».
Home-Office Pflicht soll wegfallen
Die Homeoffice-Pflicht will die Kommission zudem aufheben – ohne dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Angestellten regelmässig zu testen. Die Kommission hat eine entsprechende «Empfehlung» an den Bundesrat mit 14 zu 10 Stimmen bei 8 Enthaltungen verabschiedet.

So solle verhindert werden, dass kleinere Betriebe benachteiligt würden, heisst es zur Begründung. Diese hätten oft schlechtere Voraussetzungen für die Durchführung regelmässiger Tests.
Weiter empfiehlt die Kommission die Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung zu verlängern, wie dies bei der Kurzarbeitsentschädigung der Fall ist. Vergangene Woche beschloss der Bundesrat, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate auszuweiten.
Kommission will mehr Lockerungen
Grundsätzlich begrüsst die Kommission die geplanten Lockerungsschritte des Bundesrats, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Allerdings gingen sie teilweise zu wenig weit.
So sollen ab Ende Mai in Aussenbereichen Veranstaltungen mit bis 1000 Personen und nicht wie vorgesehen 300 Personen möglich sein.

Bei Veranstaltungen mit selektivem Zugang für geimpfte, getestete und genesene Personen solle der Bundesrat zudem auf zusätzliche Massnahmen verzichten. Diese beinhalten etwa Schutzkonzepte, Maskenpflicht oder Abstandsregeln.