Kommission kritisiert Parteilichkeit der Waadtländer Justiz

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    Lausanne,

    Eine Kommission hat die Einstellung des Falles eines von einem Polizisten erschossenen Schweizers südafrikanischer Herkunft kritisiert.

    Morges VD
    Im Bahnhof von Morges VD ist ein Mann bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

    Eine unabhängige Kommission kritisiert die Einstellung des Falles, bei dem 2021 ein 37-jähriger Schweizer südafrikanischer Herkunft am Bahnhof Morges VD von einem Polizisten erschossen wurde. Sie sei «schockiert, aber wenig überrascht» über diesen parteiischen Entscheid der Waadtländer Staatsanwaltschaft, schreibt die Kommission.

    Die Expertenkommission war im Mai 2023 eingesetzt worden, um die Umstände des Todes des Mannes zu klären. Sie setzt sich aus Juristen, Forensikern und Sozialwissenschaftlern zusammen.

    In einer Mitteilung vom Donnerstag zeigte sich die Kommission empört darüber, dass die Waadtländer Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Einstellungs- und Nichteintretensverfügung in dem Fall erlassen hat. Sie ist der Auffassung, dass der zuständige Staatsanwalt «keine ausreichende Ermittlungsarbeit geleistet und die Frage des systemischen Rassismus ausgeklammert hat».

    Anschuldigungen gegen den Staatsanwalt

    Der Staatsanwalt masse sich «eine Schiedsrichterrolle an», welche in einem solchen Fall nur einem Gericht zustehe. Die Justizbehörde hatte die Einstellung des Verfahrens damit begründet, dass ihrer Ansicht nach der Polizist, der den tödlichen Schuss abgab, in Notwehr gehandelt habe. Auch unterlassene Hilfeleistung könne weder gegen diesen Beamten noch gegen seine drei Kollegen vorgebracht werden, so die Staatsanwaltschaft.

    Der Anwalt der Familie des Opfers hat bereits eine Beschwerde beim Kantonsgericht angekündigt. Die Expertenkommission unterstützt diesen Schritt und fordert, dass die Polizisten vor Gericht gestellt werden.

    Sie fordert die Waadtländer Staatsanwaltschaft zudem auf, «den Fall zugunsten einer Behörde eines anderen Kantons abzugeben», um die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen in Bezug auf eine unparteiische Untersuchung zu gewährleisten.

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