Am heutigen Mittwoch beurteilt das St. Galler Handelsgericht eine Klage des Circus Knie gegen Viagogo.
Circus Knie
Der Circus Knie hat sein Programm 2022 bekanntgegeben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Es geht um Ticketverkäufe, Markenrechte und den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs.
  • Viagogo bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Das Handelsgericht St. Gallen beurteilt am Mittwoch eine Klage des Circus Knie gegen die Online-Plattform Viagogo. Gestritten wird um Ticketverkäufe, Markenrechte und den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs.

Der Schweizer Nationalcircus wirft der Online-Plattform laut der Tagesordnung des Gerichts vor, bei Suchmaschinen wie «Google» Keywords gebucht zu haben, um potenzielle Käuferinnen und Käufer von Knie-Tickets im Internet anzusprechen. Damit verletze die Beklagte Marken- und Firmenrechte des Circus Knie.

Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs

Daneben wirft Knie der Plattform unlauteren Wettbewerb vor. Das Publikum werde getäuscht, etwa über die Sitzkategorien, die Anzahl noch erhältlicher Tickets und über die Preise. Wenn Kunden dies nach dem Ticketkauf merkten und sich ärgerten, bestehe die Gefahr eines Imageschadens für Knie.

Viagogo bestreitet die Vorwürfe. Das Unternehmen vertritt den Standpunkt, weder Marken der Klägerin verletzt noch unlauter gehandelt zu haben. In der Praxis stellt sich das Problem derzeit nicht. Knie musste wegen der Corona-Restriktionen den Start für die Tournee 2021 verschieben, und es sind noch keine Daten bekannt.

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