Mit 51 Messerstichen ermordete ein heute 47-jähriger Mann im Mai 2018 seine Frau. Für die Tat erhält er vom Kreisgericht Wil in Flawil SG die kleine Verwahrung.
Das Kreisgericht Wil in Flawil SG hat einen 47-jährigen Mann, der im Mai 2018 seine Ehefrau tötete, zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme.
Das Kreisgericht Wil in Flawil SG hat einen 47-jährigen Mann, der im Mai 2018 seine Ehefrau tötete, zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme. - sda - Keystone/REGINA KUEHNE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2018 ermordete ein Mann seine Frau mit 51 Messerstichen.
  • Der Täter erhält die Kleine Verwahrung und wird in einer psychiatrischen Klinik behandelt.
  • Der Täter leidet unter paranoider Schizophrenie.

Mit 51 Messerstichen hat ein heute 47-jähriger Mann im Mai 2018 seine Ehefrau getötet. Das Kreisgericht Wil in Flawil SG hat ihn am Donnerstag wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme.

Der Mann muss sich in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen. Weil dabei im Unterschied zu einer Freiheitsstrafe ein Termin für die Entlassung nicht von vorneherein feststeht, sondern vom Behandlungserfolg abhängt, wird diese stationäre Massnahme auch Kleine Verwahrung genannt. Der 47-Jährige befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Der Mazedonier wird zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen, was im Schengener Informationssystem ausgeschrieben wird. Dies soll eine Rückreise via ein Drittland verhindern. Obwohl der Mann seit rund 30 Jahren in der Schweiz lebt, erkannte das Gericht keinen Härtefall: Nach der Ermordung seiner Ehefrau und Mutter der beiden erwachsenen Kinder gebe es die Familie, wie sie war, nicht mehr.

Der Beschuldigte plädierte auf 5-7 Jahre Haft

Der Beschuldigte hatte am Vormittag gesagt, er akzeptiere jedes Urteil. Der Verteidiger sagte aber auf Anfrage, er werde vor weiteren Entscheidungen erst die schriftliche Begründung abwarten. Er hatte für eine Freiheitsstrafe von 5-7 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und eine stationäre Massnahme sowie für eine kürzere Landesverweisung plädiert.

Nach dem Geständnis seines Mandanten vom Vormittag sei aber das Urteil zu erwarten gewesen. Der Beschuldigte, dem auch im Gerichtssaal die Fussfesseln nicht abgenommen wurden, hatte erstmals gesagt, er habe die Tötung seiner Frau schon Tage zuvor geplant. Er habe bewusst bis zum Freitag gewartet, um mit der Frau allein in der Wohnung zu sein, weil beide Kinder dann ausser Haus sein würden.

Tat des Beschuldigten war besonders Skrupellos

Laut dem vorsitzenden Richter kam das Gericht einhellig zum Schluss, der Beschuldigte habe besonders skrupellos gehandelt – es liege zweifellos Mord vor. Bewusst habe er den Zeitpunkt für seine Tat gewählt, heimtückisch seine Ehefrau mit seinem Angriff in einem Raum überrascht, in dem sie sich geborgen fühlte und wo sie gerade ihr Freitagsgebet verrichten wollte.

Das Tatmotiv wurde laut dem Gericht «nie ganz klar». Aus den Aussagen des Beschuldigten in der Untersuchung und vor Gericht gehe aber hervor, dass er «einfach seine Ruhe wollte». Das könne kein Motiv für so eine Tat sein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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