Ein Mann, der wegen Missbrauchs und Kindesmordes hinter Gittern sass, ist aktuell in ambulanter Therapie. Nun fordert er vor Gericht eine bedingte Entlassung.
Berner Obergericht
Das Berner Obergericht in Biel. (Symbolbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Missbrauch und Tötung 1989 wurde ein Mann zu 16 Jahren Haft verurteilt.
  • Nach Ablauf dieser Haftstrafe befindet er sich mittlerweile in stationärer Massnahme.
  • Vor dem Berner Obergericht will dieser Mann nun eine bedingte Entlassung erreichen.

Der Mann, der 1989 in Erlach BE ein zehnjähriges Mädchen missbraucht und umgebracht hatte, kämpft gegen seine Verwahrung. Das Berner Obergericht prüft seit Donnerstag das Urteil der Vorinstanz.

Gemäss Gutachten weiter hohe Rückfallgefahr

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hatte im Februar 2020 entschieden, dass der Mann verwahrt werden soll. Das Gericht stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten. Gemäss diesem sei der Mann austherapiert und habe nach wie vor eine sehr hohe Rückfallgefahr für Gewalt- und Sexualdelikte.

Die Verteidigung hatte vor dem Gericht in Biel die bedingte Entlassung des Mannes gefordert und das Gutachten in Zweifel gezogen. Der Experte habe einfach die Diagnose früherer Gutachten übernommen und positive Therapieberichte zu wenig berücksichtigt.

Nach Haftstrafe in ambulanter Therapie

Der Mann war bereits 1987 als 19-Jähriger wegen Brandstiftung und sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt worden. Im September 1989 nutzte er einen Hafturlaub, um am Winzerfest in Erlach eine Zehnjährige zu missbrauchen und zu töten. Vier Monate später wurde er, nachdem er die Tat einem Mithäftling anvertraut hatte, überführt.

1991 wurde er zu 16 Jahren Gefängnis und einer ambulanten Therapie verurteilt. Nach Ablauf der Haftstrafe wurde er in eine stationäre Massnahme überführt, die mehrmals verlängert wurde. Der Mann sitzt in der Berner Justizvollzugsanstalt Thorberg.

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