Kinderschänder William W.: Wiederholungsfall «nicht auszuschliessen»
Wegen einer Gesetzeslücke und Behörden-Irrsinn kommt ein Pädophiler frei und wird mehrfach rückfällig. Ein Expertenbericht sagt jetzt: Schuld daran sei niemand.

Das Wichtigste in Kürze
- William W. missbraucht jahrelang Kinder und wird in Solothurn drei Mal rückfällig.
- Unabhängige Experten sagen nun: Die Behörden hätten richtig gehandelt.
- Ex-Staatsanwalt: «Widerholungsfall unwahrscheinlich aber nicht auszuschliessen.»
Der Fall von William W. bewegt die Schweiz. Seit den 90er-Jahren missbraucht der Kolumbianer im Kanton Solothurn Kinder und kommt trotzdem immer wieder frei. Im letzten November vergreift er sich erneut an einem 8-jährigen Buben – er ist in dieser Zeit auf freiem Fuss.
Der Kanton will daraufhin wissen, wie so etwas passieren kann. Sie geben einen externen Untersuchungsbericht in Auftrag, welcher gestern Montag vorgestellt wurde. Darin steht, dass die Behörden alles richtig gemacht hätten. Schuld sei stattdessen eine Gesetzeslücke.
Lange Vorgeschichte
Doch von Anfang an: 1999 wird William W. zum ersten Mal verurteilt, er hatte fünf Kinder missbraucht. Er wird zu einer bedingten Strafe und einer Therapie verurteilt, welche er grösstenteils verweigert.
2006, wieder auf freiem Fuss, vergewaltigt er ein Mädchen. Dieses Mal gibt es fünf Jahre Gefängnis und eine stationäre Therapie. Am Anfang macht W. noch mit, doch dann will er wieder nicht mehr.

Zehn Jahre später ist das Obergericht dazu gezwungen, die angeordnete und mittlerweile verlängerte Therapie aufzuheben. Denn laut Gesetz müssen Therapien bei Aussichtslosigkeit auf Erfolg abgebrochen werden. Eine direkt folgende Verwahrung kann aber nicht verordnet werden, weil die Therapie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist. W. muss plötzlich freigelassen werden.
Er kassiert sogar noch 52'000 Franken, weil er zu lange einsass. Ein Folgeprozess wird dann auch noch ausgesetzt, unter anderem weil ihm ein Gutachter attestiert, «kein Kernpädophiler» zu sein.

Unterdessen sitzt William W. aber schon wieder in U-Haft. Er hatte in Olten SO ein Restaurant gegenüber von einem Kinderspielplatz gepachtet. Er soll 2018 mindestens einem 8-jährigen Buben in die Hose gefasst haben. Wie konnte so etwas schon wieder passieren?
Schwarzer Peter wird herumgeschoben
Schuld an dem Drama sein will niemand. Das Amt für Justizvollzug, das W. hätte überwachen sollen, sagt, ihnen seien die Hände gebunden gewesen. Mit einer elektronischen Fussfessel sei keine absolute Rückfallprävention möglich. Sie hätten im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles versucht, die Öffentlichkeit vor W. zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft wiederum ist sauer auf das Gericht. Gegenüber «Schweiz aktuell» sagt Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck: «Es kann nicht sein, dass ein Gericht, welches zum Schluss kam, dass eine stationäre Therapie abgebrochen werden muss, nicht im gleichen Verfahren eine neue Massnahme prüfen kann.»
Keine Fehler bei den Behörden
Das Ganze ist juristisch komplex. Der Kanton hat darum zwei unabhängige Experten engagiert, um den Fall zu analysieren. Der jetzt vorliegende Bericht kommt zu einem erstaunlichen Schluss: Fehler gemacht habe niemand.

Die Gutachter sehen das Problem nicht bei der Arbeit der Solothurner Justizbehörden. Vielmehr orten das Experten-Duo das Problem bei der Gesetzgebung selbst oder bei der Auslegung der Gesetze durch die Gerichte. Konkret hatte W. das System übertölpelt, in dem er sich zuerst therapierbar zeigte, sich dann aber verweigerte.
So war eine Verwahrung gegenüber einer Therapie in erster Instanz nicht verhältnismässig und dann in zweiter Instanz plötzlich nicht mehr möglich, weil bereits vom Tisch.
«Das ist eine Lücke im Gesetz», erklärt Gutachter Joe Keel gegenüber SRF. «Das ist erkannt.» Bundesbern arbeite bereits an einer Gesetzesrevision, um diese Lücke zu schliessen, so Keel. Wann diese Revision in Kraft treten soll, ist nicht bekannt.
Ex-Staatsanwalt: «Verstehe den Aufschrei»
Andreas Brunner, ehemaliger leitender Oberstaatsanwalt von Zürich, drückt im Gespräch mit «Schweiz aktuell» sein Verständnis für den kollektiven Aufschrei aus. Man müsse aber sehen, dass die Verwahrung das letzte Mittel des hiesigen Strafrechts darstelle. Ist man einmal in Verwahrung, kommt man wahrscheinlich nie wieder heraus. Deswegen versuche man, so lange wie möglich stattdessen mit einer Therapie zu retten was noch zu retten sei.

Auf die Frage, ob ein Wiederholungsfall möglich sei, sagt Brunner: «Es ist nicht zu hoffen. Ausschliessen kann man aber nicht, dass etwas Ähnliches oder Analoges in besonderen Konstellationen vorkommt.» Man müss aber festhalten, dass in 9 von 10 Fällen der Massnahmenvollzug und seine Schnittstellen okay laufen.








