Kesb verzeichnet im Kanton St. Gallen mehr Schutzmassnahmen

Im Kanton St. Gallen ist die Zahl der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Regez Fiechter JSVP Rechtsextremismus
Zunahme der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Kanton St. Gallen. (Symbolbild) - keystone

Die Zahl der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen ist 2023 im Kanton St. Gallen gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Bei den Erwachsenen wurden gemäss dem Kanton 51 Massnahmen mehr verzeichnet. Dies ist ein plus von einem Prozent.

Bei den Kindesschutzmassnahmen betrug die Zunahme sechs Prozent. Im Jahr 2023 bestanden für 5250 volljährige Personen 5274 Erwachsenenschutzmassnahmen.

Dies schrieb das kantonale Amt für Soziales basierend auf Daten der neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) am Dienstag in einer Mitteilung.

Stabile Zahlen trotz Bevölkerungszuwachs

«Da auch die Bevölkerungszahl zugenommen hat, kann im Erwachsenenschutz von stabilen Zahlen gesprochen werden», schrieb der Kanton weiter. Gesunken ist die Anzahl umfassender Beistandschaften.

Bei diesen wird die Handlungsfähigkeit komplett entzogen. Die massgeschneiderten Beistandschaften erfuhren gemäss dem Kanton hingegen eine Zunahme. Eine massgeschneiderte Beistandschaft kann etwa die sogenannte Begleitbeistandschaft sein.

Dabei stimmt eine Person zu, dass sie Unterstützung und Beratung in einem bestimmten Lebensbereich erhält.

Anstieg bei Kindesschutzmassnahmen

Die 3927 Kindesschutzmassnahmen im Jahr 2023 galten für 3003 Kinder, wie das Amt für Soziales im Communiqué weiter schrieb. Im Vergleich zu 2022 waren es vergangenes Jahr 144 Minderjährige mehr, bei denen eine oder mehrere Schutzmassnahmen angeordnet waren.

Ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist die grössere Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, wie der Kanton weiter schrieb.

Im interkantonalen Vergleich liegt St. Gallen bei den Kinderschutzmassnahmen im Durchschnitt. Bei den Erwachsenenschutzmassnahmen ist der Kanton leicht darunter, hiess es vom Amt für Soziales weiter.

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Kommentare

User #5927 (nicht angemeldet)

KESB ist ein Selbstläufer ohne Kontrollorgan und gehört ersatzlos abgeschafft. Eine solche Gängelung und Bevormundung der Bevölkerung ist nicht mehr tragbar.

User #4049 (nicht angemeldet)

Man muss sich das mal vorstellen, Bürger müssen eine Verfügung machen weil sie Angst haben von der KESB ausgeraubt zu werden. Da stimmt doch etwas nicht im System?

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