Die aus Afghanistan aufgeflogenen Deza-Angestellten wurden überprüft und stellen kein Sicherheitsbedenken dar.
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Flugzeug am Himmel. (Symbolbild) - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ausgeflogenen aus Afghanistan aus den Deza-Büros stellen kein Sicherheitsbedenken dar.
  • Ein humanitäres Visum kann im Moment nicht direkt in Afghanistan beantragt werden.
  • Die Botschaft ist aktuell nicht besetzt.

Bei den aus Afghanistan ausgeflogenen Lokalangestellten des Deza-Büros und ihren Familienangehörigen bestehen keine Sicherheitsbedenken. Diese 219 Menschen seien nach der Ankunft in der Schweiz überprüft worden. Das sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter am Montag in der Fragestunde des Nationalrats.

Von den 278 Ausgeflogenen seien 34 Schweizer Bürgerinnen und Bürger gewesen. 39 hätten über eine verfügt und zwei seien ohne Flüchtlingsstatus vorläufig aufgenommen werden. Den letzteren hatte das Staatssekretariat für Migration die Heimatreise erlaubt, wie Keller-Sutter erklärte. Das ist bei dringenden Familienangelegenheiten wie Todesfällen oder ähnlichem möglich.

Insgesamt hätten 312 zurückgeflogene Personen über keinen regulären Aufenthalt in der Schweiz verfügt, erklärte die Bundesrätin. Sie seien aufgrund humanitärer Visa oder zur Familienzusammenführung eingereist.

Müssen Botschaft ausserhalb Afghanistan konsultieren

Der Weg zu einem humanitären Visum stehe gefährdeten Afghaninnen und Afghanen weiterhin offen. Sie müssten ihr Gesuch aber in einer Botschaft ausserhalb Afghanistans einreichen, da die Schweiz in Afghanistan keine Niederlassung mehr unterhalte. Das werde ihnen nicht als Nachteil ausgelegt, versicherte die Justizministerin.

Das Resettlement von afghanischen Flüchtlingen sei eine internationale Angelegenheit, sagte Keller-Sutter weiter. Im Herbst führe die EU eine Konferenz zu dem Thema durch, an der auch die Schweiz teilnehme.

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