Keine schweren Missstände in Walliser Staatsanwaltschaft
Die Justizkommission hat den Abschlussbericht ihrer Untersuchung der Walliser Staatsanwaltschaft vorgestellt. Es gibt dort keine schweren Missstände.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Walliser Staatsanwaltschaft sorgten verschiedene Vorkommnisse für Aufsehen.
- Die Justizkommission des Grossen Rates führte diesbezüglich eine Untersuchung durch.
- Es wurden keine schweren Missstände festgestellt.
Es gibt keine schweren Missstände in der Walliser Staatsanwaltschaft. Zu diesem Schluss kommt die Justizkommission (Juko) des Grossen Rates in einem Bericht. Sie ortet indes ein Problem auf Ebene der Geschäftsführung und der Aufteilung der Dossiers innerhalb des zentralen Amtes.
2018 hatten verschiedene Vorkommnisse in der Walliser Staatsanwaltschaft einen Wirbel verursacht. Dabei ging es unter anderem um eine Waffenattrappe im Abfallkorb des Büros des Generalstaatsanwalts und interne Informationslecks bei der Staatsanwaltschaft.
Teilweise Reorganisation der Staatsanwaltschaft
In der Folge forderte eine dringliche Resolution aus den Reihen der FDP eine Untersuchung der «schweren Missstände innerhalb der Staatsanwaltschaft». Kritisiert wurde insbesondere «die abnorm lange und unzulässige Dauer bestimmter Strafverfahren».
Am Mittwoch stellte die Juko in Sitten VS den Abschlussbericht ihrer Untersuchung vor. Sie kommt darin zum Schluss, dass es keine schweren Missstände innerhalb der kantonalen Staatsanwaltschaft gibt.
Die Untersuchung im Zusammenhang mit den Informationslecks sei sistiert worden. Der Generalstaatsanwalt sei im Zusammenhang mit der Waffenattrappen-Affäre zu keiner Strafe verurteilt worden. Zudem sei die Staatsanwaltschaft nach dem Einreichen der dringlichen Resolution teilweise reorganisiert worden.
Probleme bezüglich des Personalmanagements
Nach Ansicht der Juko bestehen allerdings nach wie vor Probleme in Sachen Personalmanagement. Diese müsse das Büro der Staatsanwaltschaft entweder in Eigenregie oder unter Einbeziehung der Oberaufsichtsbehörde regeln.
Kommissionspräsident Stéphane Ganzer (FDP) sprach vor den Medien in Sitten von Spannungen zwischen den Mitgliedern der Zentrale. Die Juko habe auch das Gefühl, dass bei der Direktion der Staatsanwaltschaft ein Machtkampf zwischen dem Generalstaatsanwalt und der stellvertretenden Generalstaatsanwältin einerseits und den Oberstaatsanwälten andererseits bestehe.
Aus den durchgeführten Anhörungen ging überdies hervor, dass die Führungsqualitäten des Generalstaatsanwalts intern angezweifelt werden. Manche werfen ihm ein zahnloses Personalmanagement und sogar fehlendes Charisma vor, sowie die Tatsache, dass er bei den am stärksten mediatisierten Dossiers nicht persönlich in Erscheinung tritt.
Engagement des Generalstaatsanwalts
Diese äusserst heftige Kritik gegenüber dem Generalstaatsanwalt dürfe weder ignoriert noch für bare Münze genommen werden. Denn das Personalmanagement falle nicht in die alleinige Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts, sondern sei Sache des Büros der Staatsanwaltschaft, heisst es im Bericht.
Die Juko schlägt aber vor, dass sich der Generalstaatsanwalt und die stellvertretende Generalstaatsanwältin im Rahmen von medienwirksamen oder sensiblen Dossiers künftig stärker engagieren.
Juko: Kein Grund für weitere Massnahmen
Aus den Anhörungen der Kommission ging auch hervor, dass es Probleme bei der Verteilung der Fälle auf die verschiedenen Mitglieder der Staatsanwaltschaft gegeben hatte. Die Reorganisation des zentralen Amtes der Staatsanwaltschaft ermögliche nun eine bessere Behandlung der wichtigen Dossiers sowie eine Klärung der Kompetenzen innerhalb der Institution.
Trotz diversen Problemen sieht die Juko zurzeit keinen Anlass für weitere Massnahmen. Sie will die Ergebnisse der Reorganisation sowie des im Rahmen der Reform der kantonalen Gerichtsorganisation durchgeführten Audits abwarten.