Es bestehen in Gefängnissen im Wallis keine Mängel bei der Betreuung in Bezug auf das Suizidrisiko. Es gibt aber Verbesserungsvorschläge.
In Walliser Gefängnissen gibt es laut einem Expertenbericht keine grundlegenden Missstände. (Archivbild)
In Walliser Gefängnissen gibt es laut einem Expertenbericht keine grundlegenden Missstände. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Walliser Gefängnissen gibt es keine Mängel bei der Betreuung der Häftlinge.
  • Insbesondere in Bezug auf das Suizidrisiko wurden sie von der Kantonsregierung untersucht.
  • Es gibt aber trotzdem noch Vorschläge für Verbesserungen.

In den Walliser Strafanstalten bestehen keine wesentlichen Mängel bei der Betreuung der Häftlinge in Bezug auf das Suizidrisiko. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung, nachdem es 2021 zu drei Suiziden in U-Haft gekommen war. Es gibt aber Verbesserungsvorschläge. Die Kantonsregierung legte am Dienstag vor den Medien in Sitten die Ergebnisse des Audits vor.

Mit der Untersuchung hatte sie einen externen Experten beauftragt - Maurizio Albisetti, Richter am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Bei der Betreuung von inhaftierten Personen stellt dieser keine grundsätzlichen Probleme fest. Der Experte empfiehlt jedoch 14 Massnahmen, wie die Haft-, Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in den Untersuchungsgefängnissen verbessert werden können.

Betreuung von neuen Häftlingen verstärken

Unter anderem schlägt er vor, dass die Zusammenarbeit zwischen den Strafbehörden und den Untersuchungsgefängnissen gestärkt wird. Zudem sollen Fachleute im Justizvollzug im Bereich der Suizidprävention gezielt geschult werden. Weiter schlägt der Experte vor, dass Inhaftierte in Bezug auf die Suizidprävention besser informiert werden. Insbesondere soll die Überwachung und Betreuung während der ersten Wochen der Inhaftierung, verstärkt werden.

Einige dieser Empfehlungen werden laut dem Kanton von der Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug bereits umgesetzt. Die anderen würden geprüft, um die Möglichkeit ihrer schrittweisen Umsetzung zu beurteilen, hiess es.

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