Im Rechtsstreit um zum verbotenem Buch über die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro hat es keine Einigung gegeben. Ein Urteil so bald gefällt werden.
Jacqueline de Quattro (FDP)
«Keine Zensur», sagt die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro (FDP). Ihr missfällt die Gestaltung des Buchs, die irreführend sei. (Archiv). - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Fabien Dunand hat ein Buch geschrieben, dass bald in die Buchhandlungen kommen sollte.
  • Auf dem Beckel des Buches ist die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro (FDP).
  • Daher läuft derzeit ein Rechtsstreit um den Verkauf des Buches.

Der Verkauf eines Buchs über die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro bleibt zunächst verboten. An einer Schlichtung am Mittwoch in Vevey haben die FDP-Politikerin und der Autor keine Einigung erzielt. Ein Gerichtsurteil wird in der kommenden Woche erwartet.

Beim Streit geht es um den Deckel des Buchs. Er trägt den Titel «Une conseillère d'Etat ne devrait pas dire ça» (Eine Staatsrätin sollte dies nicht sagen«). Darauf ist die Waadtländer Umwelt- und Raumplanungsdirektorin abgebildet.

Die Staatsrätin, die am Gericht in Vevey abwesend war, hält dies für irreführend. Es könne der Eindruck entstehen, dass sie selbst Autorin des Buches sei. Oder dass die Staatsrätin auf eine andere Weise mit dem Werk in Verbindung stehe.

Der Autor Fabien Dunand, Ex-Chefredaktor der Waadtländer Zeitung "24 heures", und der Buchverlag sprechen jedoch von einer Zensurmassnahme. Gemäss Rezensionen zieht Dunand in den knapp 200 Seiten seines Buchs eine "katastrophale Bilanz der zwölf Regierungsjahre" der FDP-Magistratin.

Das Werk hätte in diesen Wochen in den Handel gelangen sollen. Die Politikerin erwirkte mit einer superprovisorischen Verfügung jedoch ein Verkaufsverbot.

Rund 400 Exemplare bei einer Gesamtauflage von 600 bis 700 Büchern seien von den verschiedenen Verkaufsstellen bislang bestellt worden. Dies sagte der Verlagschef Emmanuel Vandelle vor Ort.

Ablehnung eines Gegenvorschlages

Der Schlichtungsversuch der Präsidentin des Gerichts Waadt Ost, Anne-Catherine Page, war erfolglos. Der Verlag, Attinger Editions, schlug eine eine abgeänderte Version des Buchdeckels vor: immer noch mit dem Foto, aber ohne den Namen der Staatsrätin.

Diesen Vorschlag lehnte de Quattros Anwalt, François Roux, ab. «Wir wehren uns nicht gegen den Inhalt, sondern die optische Gestaltung des Buches. Das ist keine Zensur», sagte er. Zudem wehrt sich de Quattro gegen die nach ihrer Ansicht unerlaubte Verwendung eines Bildes von ihr.

Ein einzigartiger Fall

Für Dunands Anwalt Elie Elkaim handelt es sich beim betreffenden Foto jedoch um öffentliches Bild. Es sei im Büro der Staatsrätin aufgenommen worden. Das Foto sei auch für andere Zwecke verwendet worden.

Der Anwalt prangerte auch die «Heuchelei» an, ein Buch unter dem Vorwand eines «mangelhaften Titelbilds» verbieten zu wollen. «Dies ist ein einzigartiger Fall in der Schweiz und ein Angriff auf die Meinungsfreiheit», sagte er.

Am Ende der Verhandlung kündigte die Gerichtspräsidentin an, dass ein Urteil so schnell wie möglich gefällt werde. Nach Angaben der Anwälte der beide Parteien soll im Laufe der nächsten Woche ein Entscheid vorliegen.

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