2018 geschah über dem Zürichsee eine Beinahe-Katastrophe: Ein Helikopter und zwei Kampfjets kamen sich gefährlich nah. Schuld war die Ausrüstung.
Weil sie über keine Kollisionswarnsysteme verfügen, kamen zwei F/A 18C der Schweizer Luftwaffe einem Helikopter im Februar 2018 über dem Zürichsee gefährlich nahe. (Archivbild)
Weil sie über keine Kollisionswarnsysteme verfügen, kamen zwei F/A 18C der Schweizer Luftwaffe einem Helikopter im Februar 2018 über dem Zürichsee gefährlich nahe. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SCHWEIZER LUFTWAFFE/HO
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 kamen sich über dem Zürichsee zwei Kampfjets und ein Helikopter gefährlich nah.
  • Dieser Vorfall ist auf die technische Ausstattung zurückzuführen.
  • Die Besatzungen der F/A 18 konnten den Helikopter nicht durch Hilfsmittel erkennen.

Die gefährliche Annäherung zweier Kampfjets und eines Helikopters über dem Zürichsee 2018 ist darauf zurückzuführen, dass die Besatzungen der F/A 18 den Helikopter weder visuell noch durch technische Hilfsmittel erkennen konnten. Zu diesem Schluss kommt die Sust.

Zudem erhielten die Kampfjetpiloten keine Verkehrshinweise über den tieffliegenden Helikopter, da dieser sich unterhalb der Radarabdeckung des militärischen Radarsystems befand. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hervor.

Beinahe-Katastrophe am 20. Februar 2018

Die gefährliche Annäherung geschah am 20. Februar 2018 am frühen Nachmittag auf einer Höhe von rund 700 Metern über der Insel Ufenau. Der Helikopter war von der Insel Ufenau aus zu einem Lastenflug Richtung Pfäffikon SZ gestartet.

Zwei F/A-18 der Schweizer Luftwaffe kamen über dem Zürichsee einem Helikopter gefährlich nahe. (Archivbild)
Zwei F/A-18 der Schweizer Luftwaffe kamen über dem Zürichsee einem Helikopter gefährlich nahe. (Archivbild) - sda - Keystone/EPA AAP/DARREN ENGLAND

Als er auf die Höhe von rund 700 Metern aufgestiegen war, näherten sich zwei Abfangjäger des Typs Boeing F/A-18C der Schweizer Luftwaffe, die in Payerne VD gestartet waren. Der Helikopter und die Kampfjets kamen sich in der Folge gefährlich nahe.

Im Rahmen der Untersuchung sei einmal mehr festgestellt, dass die beiden beteiligten Kampfflugzeuge über keinerlei Systeme zur Warnung vor beziehungsweise zur Verhinderung von Kollisionen verfügten, schreibt die Sust in ihrem Bericht. Der Grund liege darin, dass für den Betrieb von Staatsluftfahrzeugen Ausnahmebewilligungen existieren, die einen Verzicht auf Sicherheitsausrüstung erlauben.

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