Kein Rezept gegen Minusgeschäft bei Schwyzer Vermögenssteuern
Der Kanton Schwyz sieht sich mit einem Finanzproblem konfrontiert, das durch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) verursacht wird.

Wegen den hohen Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) rechnet sich ein Wachstum des steuerbaren Vermögens für den Kanton Schwyz nicht. Ändern lässt sich das nicht, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Motion ausführte.
Nimmt der Kanton Schwyz einen zusätzlichen Franken an Vermögenssteuern ein, muss er zusätzliche 1,16 Franken in den NFA einzahlen. Wegen dieser negativen Grenzmarge bedeute jeder Zuwachs an steuerbarem Vermögen bei einer isolierten Betrachtung ein Minusgeschäft, hielt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion fest.
Kantonsrat Stefan Langenauer (Mitte) forderte den Regierungsrat auf, dieses Problem zu lösen. Der Regierungsrat solle ein Konzept vorlegen, dank dem es auch bei einer weiteren Senkung des Steuerfusses keine negative Grenzmarge gebe.
Ablehnung und Relativierung vom Regierungsrat
Der Regierungsrat lehnte die Motion ab. Es sei ausgeschlossen, die Forderung umzusetzen, ohne dass das Steueraufkommen der natürlichen Personen erhöht werde, erklärte er. Zudem sei, wenn nicht nur der Kanton sondern auch Gemeinden und Bezirke betrachtet würden, mit Verzerrungen zu rechnen.
Der Regierungsrat relativierte zudem das Problem der negativen NFA-Grenzmarge. So führten die Erträge auf dem zusätzlichen Vermögen auch zu höheren Einkommenssteuererträgen.