Kein Aushungern der Zivilbevölkerung in innerstaatlichen Konflikten
Aushungern wird vom Internationalen Strafgerichtshof auch bei innerstaatlichen Konflikten geahndet. Der Nationalrat hat den Bundesbeschluss angenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Künftig wird das Aushungern von Zivilbevölkerung geahndet.
- Neuerdings auch bei innerstaatlichen Konflikten.
- Der Nationalrat hat den Bundesbeschluss angenommen.
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll künftig das Aushungern der Zivilbevölkerung auch in innerstaatlichen Konflikten ahnden. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat den Bundesbeschluss über die Änderung des sogenannten Römer Statuts angenommen.
Der Entscheid fiel mit 172 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Die entsprechende Ergänzung des Römer Statuts geht auf einen Vorschlag der Schweiz zurück. Im Dezember 2019 haben die Vertragsstaaten des ICC die verbreitete Kriegsmethode des Aushungerns der Zivilbevölkerung in Bürgerkriegen zum Kriegsverbrechen erklärt. Zuvor war dies nur für Kriege zwischen Staaten der Fall.
Aushungern ist in der Schweiz bereits Tatbestand
Das Aushungern der Zivilbevölkerung gehöre zu den «perfidesten Kriegsmethoden» und werde leider immer wieder angewandt, erklärte Kommissionsberichterstatterin Christa Markwalder (FDP/BE). Da sie in der Schweiz bereits unter Strafe stehe, brauche es keine Gesetzesänderung nach der Zustimmung zum Römer Statut.
Aussenminister Ignazio Cassis betonte, die Ratifikation verbessere den Schutz von Menschen in Kriegsgebieten. Es handle sich um eine «abscheuliche Kriegstaktik». Obwohl illegal, sei sie weit verbreitet.
Heute gibt es laut Cassis 123 ICC-Vertragsstaaten. Die Ratifizierung durch die Schweiz wäre gemäss Aussendepartement EDA eine Ermutigung für die anderen ICC-Vertragsstaaten, dasselbe zu tun. Damit würde das Aushungern von Zivilpersonen unter Strafe gestellt. Das würde auch die praktische Relevanz des ICC in bewaffneten Konflikten stärken.