Das Kantonsgericht hat den Freispruch zweier Luzerner Polizeikader im Fall Malters begründet. Eine Frau (†65) nahm sich beim Polizeieinsatz das Leben.
Fall Malters
Der Kripochef Daniel Bussmann, mitte, am Montag 19. Juni 2017 beim Verlassen des Kantonsgerichts Luzern anlässlich der Gerichtsverhandlung zum «Fall Malters» des Bezirksgericht Kriens. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall Malters warf 2016 landesweit hohe Wellen. Eine 65-jährige Frau beging Suizid.
  • Das Kantonsgericht Luzern hat eine zweite Berufungsverhandlung durchgeführt.
  • Es begründet den Freispruch der beschuldigten Polizeikommandanten.

Der Fall Malters beschäftige 2016 die ganze Schweiz. Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann leiteten damals eine Razzia, in der sich eine Frau das Leben nahm. Ihnen wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Das Kantonsgericht Luzern sprach im Juli die beiden Polizeioffiziere vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Am Dienstag hat das Kantonsgericht das begründete Urteil veröffentlicht.

Mutter drohte schon zuvor mit Suizid

Die Mutter des Privatklägers sei hinsichtlich ihres Entscheids zum Suizid urteilsfähig gewesen und habe diesen in eigenverantwortlicher Weise gefällt. Den Beschuldigten könne keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden.

Das Kantonsgericht geht im Urteil davon aus, dass die Mutter des Privatklägers betreffend den Entschluss, sich im Falle einer erneuten Klinikeinweisung das Leben zu nehmen, urteilsfähig gewesen sei.

Polizeioffizier Adi Achermann bei der Pressekonferenz zum Fall Malters. (Archivbild)
Polizeioffizier Adi Achermann bei der Pressekonferenz zum Fall Malters. (Archivbild) - Keystone

Das Gericht geht gar noch einen Schritt weiter und schreibt: «Zentral erscheint ihre mehrfach wiederholte Aussage, sie werde sich eher selbst erschiessen, als dass sie wieder in die Psychiatrie zurückgehe.» Ihr Sterbewunsch sei damit nicht allein auf die polizeiliche Intervention vom 9. März 2016 zurückzuführen.

Es stützt sich dabei auf das gerichtliche Gutachten vom 29. März 2019. Das Kantonsgericht erachtet es aufgrund der Akten als erwiesen, dass die Mutter des Privatklägers in den letzten Monaten und Jahren in ihrer Lebensführung nicht wesentlich durch ihre Krankheitssymptomatik beeinträchtigt wurde.

Die Polizeioffiziere seien von Schuld und Strafe freizusprechen. Das vorliegende Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

65-jährige Mutter beschützte ihren Sohn

Die Luzerner Polizisten führten damals im Auftrag der Zürcher Kollegen eine Hausdurchsuchung durch. In der Wohnung wurde eine Hanfanlage vermutet. Die Polizisten trafen vor Ort auf eine 65-jährige Frau - die Mutter des mutmasslichen Betreibers der Hanfanlage.

Sie war bewaffnet, verweigerte den Polizisten den Zutritt und drohte, auf die Polizisten zu schiessen oder sich das Leben zu nehmen. Die Frau gab auch einen Schuss ab, eine Verhandlungsgruppe nahm mit ihr telefonischen Kontakt auf. Die Polizei entschied sich schlussendlich zur Intervention, die Frau richtete sich selbst.

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