Kantone wollen Kompetenzen bei Spitalplanung behalten

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Bern,

Die Gesundheitsdirektoren lehnen eine stärkere Rolle des Bundes bei der Spitalplanung ab und sehen diese auf kantonaler Ebene besser aufgehoben.

Spital
Die Gesundheitsdirektoren sprechen sich gegen eine stärkere Bundesbeteiligung an der Spitalplanung aus und betonen, dass diese besser auf kantonaler Ebene geregelt werden sollte. (Symbolbild) - Keystone

Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren wehren sich gegen eine stärkere Rolle des Bundes bei der Spitalplanung. Diese sei bei den Kantonen genau am richtigen Ort.

Die Spitalplanung brauche eine Einbettung in das regionale Gesundheitswesen und eine demokratische Legitimation durch die betroffene Bevölkerung, begründete die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am Freitag in einer Mitteilung ihre Haltung. Dem Bund fehle die Nähe zum Geschehen vor Ort.

Stärkere Zusammenarbeit bei der Spitalplanung

Anlass der Stellungnahme war die Plenarversammlung der GDK in Bern. Dabei verwies die GDK auch auf die Rolle der Kantone bei der Finanzierung von Spitalleistungen. Sollte die Planungskompetenz zum Bund verschoben werden, müsste dieser konsequenterweise auch die Finanzierung übernehmen, argumentierte sie.

Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren wollen nach eigener Aussage jedoch Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit der Kantone bei der Spitalplanung prüfen. Hintergrund der Diskussion sind mehrere Vorstösse, die im Parlament hängig sind. Der Vorstand der GDK äusserte sich am Freitag auch zur Einführung einer Gebühr für Leute, die wegen Bagatellen den Spitalnotfall beanspruchen.

Nationalratskommission plant 50 Franken Gebühr für Spitalaufenthalte

Die Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrats möchte, dass in derartigen Fällen künftig 50 Franken bezahlt werden müssen – es sei denn, jemand wurde durch einen Arzt oder eine Ärztin, ein Zentrum für Telemedizin oder einen Apotheker oder eine Apothekerin ans Spital überwiesen. Die Nationalratskommission hat dazu eine Vorlage erarbeitet. Ausgenommen von der Regelung wären Schwangere und Kinder.

Der GDK-Vorstand empfiehlt dem Parlament, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie er mitteilte. Er fürchtet, dass der administrative Aufwand grösser wäre als der Nutzen einer solchen Bagatellgebühr.

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