Kanton Zürich: Eltern bezahlen zu viel Geld für Klassenlager
Das Wichtigste in Kürze
- Stefan Meierhans fordert einen Maximalbetrag von 8 Franken für Klassenlager.
- Jedoch verlangen viele Gemeinden den Höchstbetrag von 22 Franken.
- Ob sich die Forderung von Meierhans daher durchsetzt, ist fraglich.
Stefan Meierhans, der Preisüberwacher der Schweiz, kritisierte, dass Eltern in vielen Kantonen, insbesondere in Zürich, zu hohe Beiträge für Klassenlager entrichten müssen. Er stütze seine Argumentation dabei auf Statistiken, wonach die täglichen Ausgaben für Essen und Trinken in einem durchschnittlichen Haushalt nur maximal 8 Franken pro Kind betragen dürfen, wie es die NZZ berichtet.
Zürich weicht von der Norm ab
In Zürich müssen Eltern bis zu 22 Franken pro Tag für die Verpflegung ihres Kindes in Klassenlagern aufbringen. Dabei bleibt der Kanton trotz einer Anweisung des Bundesgerichts, das eine Obergrenze von 10 bis 16 Franken empfiehlt, bei seiner Preisgestaltung. Beim Kanton argumentiere man aber, dass die Preisempfehlung des Bundesgerichts nicht bindend sei.
Findest du den Höchstbetrag von 22 Franken für ein Klassenlager gerechtfertigt?
Während das Volksschulamt in Zürich also die Klassenlagergebühren als Obergrenze sieht und hofft, dass nicht alle Gemeinden den Rahmen ausschöpfen, scheint es in der Realität anders zu sein. Laut Theo Meier, dem Präsidenten des Verbands Zürcher Schulpräsidien, verlangen praktisch alle Gemeinden, mit denen er Kontakt hatte, die vollen 22 Franken.
Keine verbindlichen Regulierungen
Sollte sich Meierhans durchsetzen können und die Beiträge zur Verpflegung auf 8 Franken pro Tag sinken, könnten die Eltern Zürcher Schüler von 9 bis 15 Jahren jährlich über 4,8 Millionen Franken sparen. Doch diese Ersparnis käme direkt aus den Gemeindekassen, was wiederum Druck auf diese ausüben könnte. Meier dämpft daher die Erwartungen und meint, dass einige Lager möglicherweise gestrichen würden, um die verlorene Finanzierung auszugleichen.
Doch trotz der Forderungen von Meierhans stehen die Chancen auf eine Änderung eher schlecht. Der Preisüberwacher kann lediglich Empfehlungen aussprechen, auch wenn er hofft, dass seine Zahlen die Kantone und Gemeinden zum Nachdenken anregen. Denn letztlich liegen die Entscheidungen bei den Gemeinden selbst, die die bestmögliche Balance zwischen der Erschwinglichkeit für Eltern und Kostenabdeckung für sich selbst suchen müssen.