Am Montag sind im Kanton Waadt sechs Mitglieder eines Drogendealer-Clans zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Waadt kam es zu einer Urteilsverkündung von sechs Personen.
  • Sie waren Teil eines Drogendealer-Clans. Mehrjährige Freiheitsstrafen sind die Konsequenz.
  • Ihnen wurde die schwere Verletzung des Bundesgesetzes vorgeworfen.
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Sechs Mitglieder eines Drogendealer-Clans sind am Montag im Kanton Waadt wegen Handels mit Marihuana und Haschisch grösstenteils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Strafmass liegt zwischen 24 Monaten bedingt und sechseinhalb Jahren Gefängnis unbedingt.

Das Kriminalgericht des Bezirks Ost-Waadt in Vevey befand alle Angeklagten der schweren Verletzung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel für schuldig. Das Gericht warf einigen von ihnen auch Geldwäscherei, versuchten Diebstahl, illegale Einreise und illegalen Aufenthalt sowie Verstösse gegen das Waffengesetz vor.

Der Bande mit Herkunft vom Balkan war vorgeworfen worden, von 2014 bis 2018 Marihuana und Haschisch mit einem Mindestumsatz von 770'000 Franken in die Schweiz importiert und hier verkauft zu haben. Zum Clan gehörten ein Ehepaar, dessen zwei Söhne sowie die Tochter und deren Mann.

Marihuana Indoor Hanfplantage
Marihuana Indoor Hanfplantage in Malix. - Kantonspolizei Graubünden

Der 60-jährige Patriarch und Kopf des Clans wurde mit sechseinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung und 15 Jahre Landesverweis bestraft. Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Jahren und 15 Jahren Landesverweis gefordert. Bei der Urteilsverkündung wirkte der Mann unbeeindruckt.

Seine 57-jährige Ex-Frau verurteilte das Gericht zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von vier Jahren sowie zu einem Landesverweis von acht Jahren. Der Staatsanwalt hatte fünf und zehn Jahre gefordert. «Sie ermutigte ihre Söhne und spielte eine wichtige Rolle als Matriarchin, ein unverzichtbares Glied in der Kette, aber nicht die rechte Hand», stellte die Gerichtspräsidentin fest.

Ältester Sohn wird nicht des Landes verwiesen

Der 37-jährige und älteste Sohn des Paares wurde zu 36 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon 24 mit einer Bewährungsfrist von 5 Jahren. Er wird jedoch nicht des Landes verwiesen. «Er ist der einzige in seiner Familie, der sich wieder in die Arbeitswelt eingegliedert hat und hat eine Frau und einen Sohn mit Schweizer Staatsangehörigkeit», hielten die Richter fest.

Der 32-jährigen Tochter mit Schweizer Staatsbürgerschaft und ihrem 40-jährigen Ex-Mann drohten jeweils zweieinhalb Jahre Gefängnis mit teilweiser Bewährung. Erstere wurde schliesslich mit einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten belegt, davon 24 mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren. Ihr Ex-Mann wurde zu 24 Monaten Gefängnis mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt.

Handschellen
Ein Ehepaar wurde wegen Mitgliedschaft in der IS-Terrororganisation und des Vorwurfs von Kriegsverbrechen einschliesslich Völkermord und Sklaverei verhaftet. (Symbolbild) - dpa

Den jüngsten Sohn im Alter von 28 Jahren verurteilte das Gericht zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Er wurde zudem der schweren und einfachen Körperverletzung an der Mutter seiner Tochter für schuldig befunden.

«Er hat sich zu keinem Zeitpunkt ernsthaft hinterfragt und weist ein hohes Rückfallrisiko auf», erklärte die Gerichtspräsidentin. Der Betroffene, der auch über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügt, wirkte bei der Urteilsverkündung niedergeschlagen.

Die sechs Verurteilten haben zehn Tage Zeit, um Berufung gegen ihre Verurteilung einzulegen.

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