Kanton St. Gallen will E-Collecting testen

Die Regierung des Kanton St. Gallen plant, das elektronische Unterzeichnen von Referenden und Initiativen zu via E-Collecting zu testen.

St. Galler Regierung
Der Kanton St. Gallen plant E-Collecting zu testen. - Keystone

Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage. Vorerst wird der Anteil der elektronischen Unterschriften auf 50 Prozent beschränkt.

Als erster Kanton wolle St. Gallen E-Collecting testen, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag. Das Sammeln von Unterschriften für Referenden und Initiativen könne so vereinfacht werden.

Es gebe weitere Vorteile: Falsche und mehrfache Unterzeichnungen würden verhindert, weil die Unterschriften automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen werden. Gemeinden müssten weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen.

Vorberatende Kommission befürwortet den Plan

Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage. Sie spricht sich auch für die schrittweise Einführung aus. Vorerst dürfen höchstens 50 Prozent der für ein Referendum oder eine Initiative verlangten Unterschriften elektronisch gesammelt werden. Die Regierung kann diesen Anteil später auf bis zu 75 Prozent erhöhen.

Thema in der Beratung sei auch die Zahl der benötigten Unterschriften gewesen, erklärte Kommissionspräsident Philipp Egger (Mitte) auf Anfrage von Keystone-SDA . Falls es mit E-Collecting deutlich mehr Referenden und Initiativen geben sollte, brauche es allenfalls eine Anpassung.

Parlamentarische Kontrolle über den Pilotversuch

Die Kommission beantragt deshalb die parlamentarische Kontrolle über den Pilotversuch. Der Kantonsrat solle E-Collecting auch wieder aussetzen zu können, «falls der Versuch aus dem Ruder läuft», so Egger. Innert sieben Jahren nach dem Start müssen allfällige Konsequenzen auf die in der Verfassung festgehaltenen Unterschriftenzahlen geprüft werden.

Weiter soll das elektronische Verfahren für E-Collecting benutzerfreundlich ausgestaltet sein. Es brauche eine zweifelsfreie Authentifizierung der unterzeichnenden Person. Das Stimmgeheimnis müsse eingehalten werden.

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