Das Bundesgericht entscheidet zugunsten einer tansanischen Frau, die Opfer häuslicher Gewalt wurde.
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Der Kanton Solothurn muss einer 39-jährigen Frau aus Tansania die Aufenthaltsbewilligung verlängern. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Frau ist von ihrem gewalttätigen Schweizer Mann geschieden.

Die Lausanner Richter rüffeln das Solothurner Innendepartement und das Verwaltungsgericht. Die Frau wehrte sich mit der Beschwerde an das Bundesgericht gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts von Juli 2023.

Das Verwaltungsgerichte hatte den Entscheid des kantonalen Migrationsamts gestützt. Dieses hatte der Frau, die Ende 2016 nach der Heirat mit einem Schweizer eingereist war, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert.

Der Kanton wies sie aus der Schweiz weg, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die Frau stellte sich in der Beschwerde auf den Standpunkt, sie habe rechtsgenüglich dargetan,

Opfer von ehelicher Gewalt geworden zu sein. Daher liege ein nachehelicher Härtefall gemäss eidgenössischem Ausländer- und Integrationsgesetz vor.

Kritik an Schlussfolgerungen des Verwaltungsrats

Sie habe Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Nach eine Vorfall von häuslicher Gewalt hatte sich die Frau im Herbst 2019 sogar in Spitalpflege begeben müssen.

Sie suchte danach das Frauenhaus auf. Das Strafverfahren gegen den Schweizer Ehemann wurde letztlich eingestellt. Im November 2021 wurde die Ehe vor Gericht geschieden.

Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil fest, es zeichne sich das Bild einer «unerfahrenen jungen Frau, die sich in der Hoffnung auf ein besseres Leben in eine ungesunde und gefährliche Abhängigkeit von einem ihr intellektuell unterlegenen Mann begeben hat».

Das Bundesgericht bemängelt grundsätzlich die Schlussfolgerungen des Verwaltungsgerichts. Dieses entleere den Sinngehalt des entsprechenden Paragrafen im Ausländer- und Integrationsgesetz («Opfer von ehelicher Gewalt»).

Verletzung des Bundesrechts

Das Verwaltungsgericht stelle einerseits eine ungesunde und gefährlich Abhängigkeit und sexuelle Übergriffe fest, anderseits schliesse es daraus, dass das Weiterführen der Beziehung zumutbar sei.

Aus den Erwägungen des Bundesgerichts ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts Bundesrecht verletzt hat. Die Beschwerdeführerin habe Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.

Das Lausanner Richterinnen und Richter hoben das Urteil des Verwaltungsgerichts auf. Der Kanton Solothurn muss den Rechtsvertreter der Frau mit 2500 Franken entschädigen.

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