Der Kanton Obwalden plant eine umfassende Überarbeitung des Bildungsgesetzes, einschliesslich der Einführung einer frühen Sprachförderung.
Schüler an der Kantonsschule Glarus. (Symbolbild)
Der Kanton Obwalden beabsichtigt, seine Bildungsgesetzgebung anzupassen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Die Obwaldner Regierung hat ihre Anpassungen am Bildungsgesetz in die Vernehmlassung gegeben. Unter anderem will sie die frühe Sprachförderung für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen einführen.

Die Schulen erhalten damit die Möglichkeit, ein Jahr vor dem Kindergarten ein verpflichtendes Angebot für jene Kinder einzuführen, wie es in den Vernehmlassungsunterlagen des Kantons vom Montag heisst. Dies solle den Einstieg in den Kindergarten erleichtern und eine erfolgreiche Bildungslaufbahn ermöglichen.

Denn laut Bericht der Regierung ist in den letzten Jahren die Diskrepanz der Deutschkenntnisse der Kinder beim Kindergarteneintritt grösser geworden. Gerechnet werden mit Kostenfolgen von jährlich 160'000 Franken für die Gemeinden.

Zentrale Punkte und finanzielle Auswirkungen

Zu den weiteren zentralen Punkten der Revision gehören die flächendeckende Ermöglichung der Basisstufe, die Gewährung des Zugangs zu einem pädagogischen Medienzentrum für Lehrpersonen, die Forschungs-förder- ung und der kostenlose Besuch von Weiterbildungen für Lehrpersonen.

Neu soll sich auch der Kanton finanziell an den schulergänzenden Tagesstrukturen der Gemeinden beteiligen, wie es heisst. Die Beiträge werden jedoch an Vorgaben geknüpft sein. Der Kostenanteil des Kantons soll 40 Prozent betragen.

Die Anpassungen und Kostenverschiebungen verursachen Mehrkosten von 540'000 Franken, wie es in der Mitteilung der Regierung weiter heisst. Die Gemeinden dagegen würden um 30'000 Franken entlastet.

Die Vernehmlassung läuft bis 15. August 2024.

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