Kanton Luzern will den Heimatschein in der heutigen Form abschaffen
Die Revision des kantonalen Niederlassungsgesetzes sieht vor, die Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheins bei der Gemeinde abzuschaffen.

Mit der Revision des kantonalen Niederlassungsgesetzes soll die Hinterlegungspflicht des Heimatscheins bei der Gemeinde künftig entfallen. Das revidierte Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, derzeit laufen Vorarbeiten.
Es soll zudem an den elektronischen Datenaustausch angepasst und sowohl sprachlich als auch inhaltlich modernisiert werden. Dies schrieb das Justiz- und Sicherheitsdepartement in einem am Mittwoch verschickten Newsletter.
Modernisierung eines veralteten Systems
Das aktuell gültige Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt stammt aus dem Jahr 1948 und sei bisher bloss «gelegentlich angepasst» worden.
Wie es im Newsletter weiter hiess, verzichteten mehrere andere Kantone bereits auf die Hinterlegung des Heimatscheins. Zudem entspreche dies auch dem Wunsch verschiedener Luzerner Gemeinden und auch des Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverbands (GGV).
Die Vorarbeiten für die Revision führt eine Arbeitsgruppe durch, in der auch der Verband der Luzerner Gemeinden und der GGV vertreten sind.
Im vergangenen Jahr hatten in der Zentralschweiz bereits die Regierungen der Kantone Schwyz und Nidwalden eine Abschaffung der Hinterlegung des Heimatscheins angestossen.