Weil er in vier Monaten dreizehn Schafe und zwei Ziegen gerissen hat, wird im Kanton Glarus ein Einzelwolf zum Abschuss freigegeben.
Der Kanton Glarus lässt einen Einzelwolf erlegen, der innert vier Monate 15 Nutztiere gerissen haben soll. (Symbolbild)
Der Kanton Glarus lässt einen Einzelwolf erlegen, der innert vier Monate 15 Nutztiere gerissen haben soll. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/SWEN PFÖRTNER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Glarus gibt einen Einzelwolf zum Abschuss frei.
  • Das Tier hat in vier Monaten dreizehn Schafe und zwei Ziegen gerissen.
  • Damit ist die gesetzlich vorgegebene Grenze an Schäden erreicht.

Der Kanton Glarus lässt einen Einzelwolf abschiessen, der erhebliche Schäden an Nutztieren verursacht haben soll. Der Kanton sieht die gesetzlich vorgegebene Grenze an Schäden erreicht und hat den Abschuss des Wolfes verfügt.

Die gesetzliche Schwelle für den Abschuss eine Einzelwolfes liege bei zehn innert vier Monaten gerissener Tiere. Dies teilte der Kanton Glarus am Mittwoch mit.

Dreizehn Schafe und zwei Ziegen gerissen

Der zum Abschuss freigegebene Wolf habe in seinem Streifgebiet in den letzten vier Monaten dreizehn Schafe und zwei Ziegen gerissen. Die Risse seien sowohl in geschützten als auch als in «nicht zumutbar schützbaren» Herden erfolgt. Das Streifgebiet des Wolfs umfasst die Regionen Krauchtal, Kerenzerberg und Mürtschental.

Verfügt wurde der Abschuss des Grossraubtiers vom Vorsteher des Departements Bau- und Umwelt, Kaspar Becker (Mitte). Die Abschussbewilligung ist ab 1. August für 60 Tage gültig, aber nur solange Nutztiere im Abschussperimeter gesömmert werden. Der Abschuss wird durch die Wildhut ausgeführt.

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