Kanton Bern zentralisiert Aufsicht über Datenschutz
Der Kanton Bern plant, die Aufsicht über den Datenschutz zu zentralisieren und damit die Gemeinden zu entlasten.

Der Kanton Bern soll die Gemeinden bei der Aufsicht über den Datenschutz entlasten. Nur noch die vier grössten Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun sollen eigene Datenschutz-Aufsichtsbehörden bezeichnen können. Das hat der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen.
In erster Lesung nahm er die Totalrevision des Datenschutzgesetzes mit 141 zu 1 Stimmen bei vier Enthaltungen an. Die zentralisierte Aufsicht obliegt demnach künftig der kantonalen Datenschutzaufsichtsstelle. Diese wird neu «Datenschutzbehörde» heissen und ihren Fokus auf die Beratung und Ausbildung der Behörden legen.
Anpassung an Bundes- und EU-Recht
Das bernische Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1986. Mit der Totalrevision wird es an die Bundesgesetzgebung und das europäische Recht angepasst. Die Informations- und Meldepflichten der Behörden werden erweitert und die Rechte der betroffenen Personen klarer definiert.
Der Aufwand der Behörden soll verringert werden, indem das Register der Datenschutzsammlungen beschränkt wird. Der Katalog der besonders schützenswerten Personendaten soll unter anderem um genetische und biometrische Daten ergänzt werden. Die zweite Lesung folgt in der Wintersession.