Stadt Bern

    Kanton Bern: 85-Jährige misshandelt Ehemann mit Gabel und Löffel!

    Marie Augustin
    Marie Augustin

    Bern,

    Eine Seniorin hat ihren Ehemann im Kanton Bern über Monate mit Haushaltsgegenständen misshandelt. Die Wohnung betrat sie trotz Verbot.

    Seniorin Ehemann verprügelt Löffel
    Eine Seniorin verletzte ihren Ehemann immer wieder mit diversen Gegenständen. (Symbolbild) - pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Kanton Bern wurde ein Senior Opfer häuslicher Gewalt.
    • Er war über Monate hinweg von seiner Ehefrau angegriffen worden.
    • Die 85-Jährige machte sich zudem zweier Verkehrsvergehen und des Siegelbruchs schuldig.

    Über ein halbes Jahr hinweg griff eine Seniorin im Kanton Bern wiederholt ihren Ehemann mit Haushaltsgegenständen an.

    Die 85-Jährige verwendete bei ihren Taten Schlüssel, Scheren, Holzlöffel, Kleiderbügel und Gabeln. Zudem schubste und boxte sie ihren Gatten.

    Wie «20 Minuten» berichtet, teilte sich der Senior schliesslich einer Nachbarin mit.

    Es folgten rechtsmedizinische Gutachten, welche eine Vielzahl von Verletzungen notierten: Blutungen, Schnittwunden, Hämatome und Hautdurchtrennungen seien gemäss der Berner Staatsanwaltschaft aufgefallen.

    Hast du auch schon einmal häusliche Gewalt erlebt?

    Seniorin betrat die versiegelte Wohnung

    Infolge wurden polizeiliche Ermittlungen anberaumt, während derer die Seniorin ihr Haus nicht betreten durfte.

    Das liess sie sich aber nicht gefallen: Die 85-Jährige schlug eine Glasscheibe ein – und betrat den versiegelten Wohnraum trotzdem.

    Sie raste durch Wohnquartier

    Auch fiel sie mit zwei Verkehrsdelikten auf: Gemäss der Pendlerzeitung war sie einmal durch ein Wohnquartier gerast. Und nahm ein anderes Mal einem Töfffahrer die Vorfahrt.

    Nun wurde sie per Strafbefehl wegen der Verkehrsvergehen, wiederholter Tätlichkeit und Siegelbruch verurteilt.

    Es gilt eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 168 Tagessätzen à 550 Franken. Hinzu kommen unbedingte Bussen in Höhe von 7000 Franken, 3902 Franken an Auslagen und 6250 Franken an Gebühren.

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