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    Kanton Basel-Stadt stoppt den Durchgangsverkehr beim Bankverein

    Keystone-SDA Regional
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    Basel,

    Autos dürfen künftig nicht mehr durch den St. Alban-Graben und die Elisabethenstrasse in Richtung Bahnhof Basel SBB fahren. Damit will der Kanton die Kreuzung Bankverein vom Durchgangsverkehr entlasten, wie das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Donnerstag mitteilte.

    Die Kreuzung beim Bankverein in Basel soll fussgänger- und velofreundlicher werden: Autos dürfen künftig nicht mehr durch den St. Alban-Graben fahren. (Archivbild)
    Die Kreuzung beim Bankverein in Basel soll fussgänger- und velofreundlicher werden: Autos dürfen künftig nicht mehr durch den St. Alban-Graben fahren. (Archivbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Die Aeschenvorstadt werde nun «spürbar Teil der fussgängerfreundlichen Innenstadt», heisst es im Communiqué. Der Autoverkehr wird stattdessen über die Dufourstrasse geführt. Die Zufahrt zum Parkhaus Kunstmuseum bleibt erlaubt. Auch Zulieferer für die Geschäfte in der Freien Strasse und am Steinenberg sowie Reisecars zu den dortigen Halteorten dürfen weiterhin durch den St. Alban-Graben fahren.

    In der Gegenrichtung, also vom Kirschgarten über den Bankverein bis zum Kunstmuseum, ist bereits heute die Strasse dem Tram, Velos und Anlieferung vorbehalten – auch wenn dort trotz Verbot immer wieder Autos fahren, wie das Amt für Mobilität gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.

    Das Tiefbauamt wird voraussichtlich Mitte November die entsprechenden Signale montieren. Der Kanton publizierte diese Verkehrsanordnung bereits 2023, doch ein Rekurs verhinderte bis anhin die Umsetzung.

    Mehrverkehr beim Aeschenplatz soll verkraftbar bleiben

    Der Kanton hat die Auswirkungen dieser neuen Verkehrsführung im Rahmen der Planung für die Neuorganisation des Aeschenplatzes untersucht. Er kommt zum Schluss, dass es zu Mehrverkehr in der Dufourstrasse und im Aeschengraben kommen wird.

    Sowohl der heutige wie auch der künftige Aeschenplatz könnten dies verkraften, schreibt das BVD. Damit die Autos nicht ins Brunngässlein ausweichen, wird hier der Durchgangsverkehr zwischen Dufourstrasse und Aeschenvorstadt künftig untersagt.

    Seit 2015 gilt für die Aeschenvorstadt das Verkehrskonzept Innenstadt, wonach Motorfahrzeuge grundsätzlich nur für den Güterumschlag und morgens bis 11.00 Uhr passieren dürfen. Dies spüre man bisher kaum, schreibt das BVD. Daher werde das Konzept in der Aeschenvorstadt umgesetzt, später folge die Umgestaltung dieser Strasse.

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