Kanton Basel-Land weitet Schutzmassnahmen in den Volksschulen aus
Im Kanton Basel-Land gilt ab Montag in den Sekundarschulen eine Maskenpflicht. Diese gilt für den ganzen Monat November.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Basel-Land verfügt eine Maskenpflicht an Sekundarschulen.
- Die Massnahme ist bis vorerst Ende November befristet.
Ab Montag gilt im Kanton Basel-Land eine generelle Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II. Der Kanton geht hier im Einvernehmen mit dem Kanton Basel-Stadt über die am Mittwoch vom Bundesrat verfügten Bestimmungen hinaus.
Die erweiterten Schutzmassnahmen seien vorerst bis Ende November befristet, teilte die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion am Freitag mit.
Wesentlichstes Element ist die Ausweitung der Maskentragpflicht auch auf die Unterrichtsräume der Sekundarstufe I. Der Bundesrat hatte diese nur für die Sekundarstufe II, also für das Gymnasium und weitere Mittelschulen verfügt.