Kanton Aargau übernimmt bei Gastrobetrieben Bundesregelungen

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Im Kanton Aargau gilt ab dem (morgigen) Freitag im Aussenbereich von Restaurants, Clubs oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen keine Sitzpflicht bei Konsumationen mehr. Die Aargauer Regierung passt die Covid-19-Verordnung des Kantons den Bestimmungen des Bundes an.

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    Leere Tische und Stühle stehen vor einem Restaurant. - dpa

    Weiter verzichte die Regierung vorerst auf eine Wiederaufnahme des repetitiven Testens an den Schulen und in den Betrieben nach den Sportferien, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Für die nächsten Wochen sei weiterhin davon auszugehen, dass die Laborkapazitäten knapp seien.

    Auch wird die Teilnahmepflicht am repetitiven Testen für Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen in eine Empfehlung umgewandelt. Die Institutionen sind aber gemäss Communiqué weiterhin verpflichtet, ein Testangebot bereitzustellen.

    Gemäss Mitteilung bleibt die kantonale Meldepflicht für Veranstaltungen mit über 300 Teilnehmenden weiterhin bestehen.

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